Allgemeine Hinweise zum Studium Medizinökonomie
Im Folgenden finden Sie allgemeine Informationen zum Masterstudiengang Medizinökonomie in Bezug auf Modul- sowie Prüfungsanmeldung.
Modulbelegung und Stundenplanerstellung mit KLIPS
Grundsätzlich empfehlen wir Studierenden der Medizinökonomie, sich vor Beginn des Studiums persönlich bei uns im Studienberatungszentrum bezüglich ihrer Modulwahl und ihres generellen Studienverlaufs beraten zu lassen. Dazu brauchen Sie keinen Termin, sondern können einfach zu den Öffnungszeiten des WiSo-Studienberatungszentrums vorbeikommen.
Eine Modulbelegung erfolgt über KLIPS. Einloggen können Sie sich in KLIPS mit Ihrer Uni-Kennung. Dort können Sie dann auch Ihren Stundenplan einsehen. Beachten Sie bitte, dass Sie Module in der Regel in der zweiten Belegphase in KLIPS belegen.
Es gibt keine allgemeinen Studienverlaufempfehlungen für den Masterstudiengang Medizinökonomie, dennoch empfiehlt es sich gerade im ersten Semester folgende Module zu belegen:
- Technik des betrieblichen Rechnungswesens (TbR)
- Kosten- und Leistungsrechnung (K&L)
- Grundzüge der Mikroökonomik
- Anthropologische Fundierung der Sozialpolitik oder Altern und Sozialraum im Welfaremix
Prüfungen
Um im Masterstudiengang Medizinökonomie Prüfungsleistungen ablegen zu können, müssen Sie sich zunächst einmal für das Prüfungsverfahren freischalten lassen. Dies tun Sie in Form der Beantragung eines Prüfungsausweises beim Prüfungsamt für Gesundheitsökonomie (Ansprechpartner Herr Rothe). Dazu bringen Sie bitte ein Passbild und eine aktuelle Studienbescheinigung mit.
Sobald dies erfolgt ist, können Sie sich zu Prüfungen anmelden. Dies geschieht über die WiSo-App des WiSo-Prüfungsamts. Beachten Sie bitte die prüfungsrechtlichen Hinweise zu der Festlegung auf Ihr Wahlpflichtfach. Die ersten vier Module beider Wahlpflichtfächer sind identisch. Sobald Sie eine weitere Prüfung des Wahlpflichfachs über diese vier Module hinaus absovieren, sind Sie auf dieses festgelegt. Ihre Prüfungs- sowie Ihre Studienordnung finden Sie unter Dokumente und Medien.
Die ersten vier Module der beiden Wahlpflichtfächer sind gleich. Prüfungsrechtlich festgelegt auf ein Wahlpflichtfach ist man, nachdem man eine weitere Prüfungsleistung, die nur in dem jeweiligen Wahlpflichtfach vorkommt, ablegt.
Informationen zu den Prüfungsfristen finden Sie auch auf der Homepage des Prüfungsamtes. Beachten Sie, dass die Fristen verbindlich sind!