zum Inhalt springen

Bescheinigungen

Foto: weinstock - pixabay.com

Möchten Sie ein Praxissemester beantragen, benötigen Sie eine Bescheinigung für eine Behörde o.Ä. über Ihre Studiendauer etc. oder ein Professorengutachten für ein Stipendium …?

Der WiSo Student Service Point unterstützt Sie insbesondere bei der Ausstellung diverser Bescheinigungen, wie z.B.

der Praktikumsförderlichkeitsbescheinigung, der Beantragung eines Urlaubssemesters aufgrund von Praktika, einem Professor*innengutachten oder dem Nachweis für das Beziehen von BAföG-Leistungen nach §48. Für weitere Informationen klicken Sie bitte rechts auf die entsprechende Bescheinigung. Bezüglich „Internship Agreements“ wenden Sie sich bitte an das Zentrum für Internationale Beziehungen oder an das International Office.

Ihre gewünschte Bescheinigung ist nicht dabei? Dann wenden Sie sich mit Ihrer Frage bitte direkt an den WiSo Student Service Point.

 

Praktikumsförderlichkeit

Im Rahmen der Prüfungsordnung ist es in einem Studium der WiSo-Fakultät nicht vorgesehen, Pflichtpraktika zu absolvieren. Dennoch unterstützt die Fakultät die Aufnahme studienergänzender Praktika während der vorlesungsfreien Zeit. Dazu stellt der WiSo Student Service Point Ihnen gerne eine Praktikumsförderlichkeitsbescheinigungen aus, die Sie Ihren Bewerbungsunterlagen beifügen können. Sollten Sie solch eine Bescheinigung benötigen, kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail über unser Kontaktformular mit dem Anfragegrund "Bescheinigung".

Urlaubssemester aufgrund von Praktika

Voraussetzung für die Ausstellung

Voraussetzung für die Förderlichkeit des Urlaubssemester aufgrund von Praktika ist, dass innerhalb des geplanten Urlaubssemesters eine Praktikumsdauer von drei Monaten schriftlich nachgewiesen werden kann (z.B. durch Vertragskopie, separate Bescheinigung des Arbeitsgebers etc.). Die erforderlichen drei Monate können auch durch das Absolvieren mehrerer kurzer Praktika erfüllt werden.

Die WiSo-Fakultät befürwortet ein Urlaubssemester durch Praktika ein Mal im Studium (jeweils 1x Bachelor und 1x Master). Zudem können i.d.R. während eines Urlaubssemesters keine Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden.

Beachten Sie bitte außerdem, dass im 1. Fachsemester keine Urlaubssemester aufgrund eines Praktikums beantragt werden kann. Die Anzahl der Fachsemester wird übrigens nicht auf Ihrem offiziellen Zeugnis aufgeführt. Nicht-EU-Studierende sollten sich zunächst an das International Office wenden.

Ablauf

Liegen die o.g. Voraussetzungen der Förderlichkeit vor, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

Die Unterlagen reichen Sie am besten wie folgt ein:

Wichtiger Hinweis:

Bitte reichen Sie die Dokumente bei uns im WiSo Student Service Point bis zum 10.03. (Urlaubssemester für das SoSe) bzw. 10.09. (Urlaubssemester für das WiSe) ein, damit der unterschriebene Antrag fristgerecht bis zum 31.03. bzw. 30.09. durch Sie selbst im Studierendensekretariat eingereicht werden kann. Wenn der Antrag bearbeitet wurde, dann melden wir uns bei Ihnen, damit er von Ihnen an das Studierendensekretariat übermittelt werden kann.

Bescheinigungen für das BAföG-Amt

Wenn Sie BAföG-Leistungen nach § 48 beziehen und dafür das BAföG Formblatt 5 oder 6 von der Fakultät ausgefüllt benötigen, dann erfolgt dies über den WiSo Student Service Point.

Bitte beachten Sie aber: Die Formblätter sind nur noch in Ausnahmefällen beizubringen. Mittlerweile reicht eine verifizierte Leistungsübersicht (Transcript of Records), die Sie hier selbst runterladen und an das BAföG-Amt senden können. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch dieses Merkblatt hier.

Nach dem 4. Fachsemester sind die üblichen Leistungen erbracht worden. In einem Bachelorstudiengang bedeutet das, dass Sie mindestens 80 Leistungspunkte (jeweils zwei Drittel der Leistungen nach Regelstudienzeit) nachweisen können.

Studieren Sie einen Studiengang mit bildungswissenschaftlichem Anteil? Dann wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen zur BAföG-Bescheinigung bitte an das Zentrum für LehrerInnebildung (ZfL) und lassen sich eine Leistungsübersicht ausstellen, die Sie beim BAföG-Amt vorlegen.

Letter of Evaluation

Benötigen Sie für eine Bewerbung ein Professoren-Gutachten bzw. ein „Letter of Evaluation“? Dann beachten Sie nachfolgenden Ablauf:

Bitte ergänzen Sie das Gutachtenformular

  • mit Ihren persönlichen Angaben (Part I). Bitte sorgen Sie für die Vollständigkeit Ihrer Angaben. Part II des Formulars wird von dem Gutachter ausgefüllt.
  • Als nächstes laden Sie sich ein Transcript of Records hier runter fordern eine Rankingbescheinigung beim WiSSPo an. Sollten Sie dies vor Ort tun, dann bringen Sie bitte Ihre UCcard mit. 
  • Das von Ihnen ausgefüllte Gutachtenformular (Part I), Ihr Transcript of Records und die Rankingbescheinigung müssen Sie per S-Mail an Ihren Gutachter (Professorin/Professor) senden.
  • Sie werden von dem entsprechenden Lehrstuhl informiert, sobald Ihr Gutachten erstellt wurde, und können Ihre Unterlagen dann vor Ort persönlich abholen oder erhalten Sie zugeschickt.
  • Die Ausstellung dieser Bescheinigung nimmt mindestens zwei bis drei Wochen in Anspruch.