Finanzierung
Wer studieren möchte, muss sich immer auch Gedanken darüber machen, wie er diese Zeit finanziert. Natürlich kann man sich während des Studiums gerne etwas in einem Nebenjob als Studentische*r Mitarbeiter*in an der Universität oder in einem Unternehmen dazuverdienen. Allerdings gibt es auch viele andere Möglichkeiten, von denen wir Ihnen hier ein paar nennen möchten.
Inhaltsverzeichnis
BAföG
Zur Unterstützung all derer, bei denen nicht die Eltern für das Studium aufkommen können, gibt es BAföG. Dabei handelt es sich um staatliche Mittel, die nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz verteilt werden. Das BAföG-Amt (offiziell: Amt für Ausbildungsförderung) ist die Abteilung für Studienfinanzierung im Kölner Studierendenwerk ("werk"). Weitere Informationen zum BAföG und beispielhafte BAföG-Berechnungen finden Sie u.a. hier .
Studienstiftungen und Stipendien
Studienstiftungen bieten gegenüber den Darlehen, Krediten und dem BAföG meist den Vorteil, dass die finanziellen Unterstützungen nicht zurückgezahlt werden müssen. Für ein Stipendium an den Studienstiftungen muss man sich jedoch grundsätzlich bewerben. Die Bewerbungsvoraussetzungen und Bedingungen für den Erhalt der Leistungen sind je nach Studienstiftung äußerst unterschiedlich und vielfältig. Am besten informieren Sie sich direkt auf den jeweiligen Seiten der Stiftungen. Die Universität zu Köln stellt Ihnen ein Stiftungsportal mit einer Übersicht der universitären Stiftungen zur Verfügung und bietet Ihnen die Möglichkeit, sich für das NRW-Stipendienprogramm zu bewerben. Aber auch universitätsnahe Stiftungen bieten etliche Beantragungsmöglichkeiten eines Stipendiums. Eine aktuelle Liste mit möglichen Stipendien finden Sie hier. Eine umfangreiche Übersicht an nationalen und internationalen Stipendien finden Sie u.a. unter http://www.scholarshipportal.eu/. Ausländische Studierende werden schnell auf den Seiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) fündig.
Studienabschlussdarlehen der Studierendenwerke
Die Darlehenskasse der Studierendenwerke im Land Nordrhein-Westfalen e.V. (DAKA) gewährt bei Bedürftigkeit ein zinsfreies Studienabschlussdarlehen für das letzte Studienjahr. Bedürftige Studierende müssen ein ordnungsgemäßes Studium nachweisen können und sich in der Examensphase befinden. BAföG ist keine Voraussetzung, jedoch müssen andere Finanzierungsmöglichkeiten erschöpft sein. Um ein Studienabschlussdarlehen zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden, aus dem die geschilderte Notlage deutlich hervorgeht. Die Bestätigung ihrer Examensvorbereitung (Examensanmeldung ist nicht erforderlich) sowie eine Bürgschaftserklärung Dritter (in Ausnahmefällen reicht auch eine Bankbürgschaft) ist dem Antrag beizufügen. Für den Bezug des Darlehens gibt es Wartelisten. Informationen und Beratung zur Höhe des Maximalbetrags und zur Rückzahlung erteilt das Kölner Studierendenwerk. Ihren persönlichen Ansprechpartner finden Sie hier unter Finanzen -> Kontakt nach Hochschulen und Namen sortiert.
Hilfsfonds des Kölner Studierendenwerks
Das Kölner Studierendenwerk gewährt Studierenden in finanzieller Not und in nachweisbar begründeten Fällen ein zinsloses Darlehen (Bürge erforderlich). In wirtschaftlichen Notlagen können Studierende außerdem kurzfristig ein Überbrückungsdarlehen in Höhe von 250 € beantragen (Bürge ist nicht erforderlich). Zudem kann das Kölner Studierendenwerk in Einzelfällen eine Beihilfe zu ungedeckten Krankheitskosten vergeben, die bei Heilbehandlungen, Zahnersatz und Hilfsmitteln anfallen. Information und Beratung erfolgen über die Psycho-Soziale Beratung des Kölner Studierendenwerk. Terminvereinbarung über das Sekretariat: bksa-sekretariat@kstw.de, Tel. +49 (0)221 168815-0. Infos zu Online- und Chat-Beratung sind hier zu finden.
Darlehen des AStA
Der Allgemeine Student*innenausschuss (AStA) der Universität zu Köln unterstützt finanziell in Not Geratene mit einem zinslosen Kurzdarlehen von bis zu 300 € für einen Monat. Gestellt wird der Antrag in der BAföG- und Sozialberatung des AStA. Weitere Infos zu Beratungszeiten finden Sie hier.
Zuschuss der Hochschulgemeinden
Die Hochschulgemeinden unterstützen unverschuldet in Not geratene Studierende unabhängig von der Religionszugehörigkeit, insbesondere wenn der Studienverlauf oder -abschluss gefährdet ist. In der Regel wird ein einmaliger, nicht rückzuzahlender Zuschuss gewährt. Die Anträge werden dabei in einem persönlichen Beratungsgespräch erörtert. Außerdem verfügen die Hochschulgemeinden über ein begrenztes Kontingent an Mensa-Freitischen, die vom Studierendenwerk zur Verfügung gestellt werden. Weitere Infos bei der Katholische Hochschulgemeinde unter info@khgkoeln.de oder über www.khgkoeln.de
Die evangelische Studierendengemeinde unterstützt vorrangig ausländische Studierende aus Afrika, Asien und Lateinamerika, die in Deutschland keine Stipendien oder BAföG erhalten und unverschuldet in Notlage geraten sind. Kontakt über : www.esgkoeln.de. Ansprechpartner: Herr Klaus Brieskorn, klaus.brieskornesgkoeln.de
Bildungskredit
Die Bundesregierung bietet Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit nach Maßgabe der Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Anspruch zu nehmen. Ziel ist dabei die Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung, die sonst aufgrund fehlender finanzieller Mittel abgebrochen werden könnte. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Vermögen und Einkommen des Antragstellers und das der Eltern. Der zur Verfügung stehende Finanzrahmen ist begrenzt und wird jährlich vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgegeben. Dabei besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Bildungskredits. Der Kreditantrag ist an das Bundesverwaltungsamt zu richten, wo dann anschließend geprüft wird, ob die Voraussetzungen für die Gewährung eines Bildungskredits vorliegen. Detaillierte Informationen unter: www.bildungskredit.de . Bildungskredit Hotline: Tel. +49 228 99358-4492 oder per E-Mail unter: bildungskredit@bva.bund.de