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Prüfungstermine und Meldungen

Prüfungstermine

Jeweils rechtzeitig vor Beginn der Vorlesungszeit werden über das Campus-Management-System KLIPS 2.0 die Melde- und Prüfungstermine der einzelnen Prüfungsleistungen bekannt gemacht.

Prüfungsanmeldung und Prüfungsabmeldung

Alle Prüfungsleistungen sind innerhalb von frühzeitig in KLIPS veröffentlichten Fristen nach den Vorgaben des Ausschusses zu melden. Fehlende oder fehlerhafte Meldungen können nur innerhalb der Meldefristen korrigiert werden. Sie sollten daher mit Ihren Meldungen nicht bis zum letzten Tag warten, wenn Sie sich die Korrekturoption bewahren möchten. Die Meldung zu einer Prüfung kann innerhalb der in KLIPS veröffentlichten Frist ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden.

Für Modulprüfungen, die auf Basis einer teilnehmerbeschränkten Lehrveranstaltung angeboten werden, erfolgt die Anmeldung zunächst über die zugehörige Prüfung an der Lehrveranstaltung. Nach Ablauf der Abmeldefrist wird die Meldung durch das Prüfungsamt in die entsprechende Modulprüfung verschoben, sofern eine Meldung des jeweiligen Studierenden in diesem Modul gemäß Prüfungsordnung zulässig ist. Zulassungshindernisse zur Modulprüfung sind u.a. ein bereits erfolgreiches Ablegen der Modulprüfung sowie eine bereits vorliegende Meldung zu der Modulprüfung. Der Anmeldekontext (s.u.) wird übernommen. Prüfungen, die auf Basis nicht teilnehmerbeschränkten Lehrveranstaltungen angeboten werden, werden direkt über die Modulprüfung gemeldet.

Die entsprechenden Klickwege sind hier dargestellt!

Entsprechend der prüfungsrechtlichen Vorgaben muss bei einer Meldung in KLIPS zwingend angegeben werden, welchem Kontext (Basis- und Aufbaubereich, Schwerpunktbereich, Ergänzungsbereich, Gruppe) die Modulprüfung zugeordnet wird.

Sofern einzelne Studienbereiche in Studienrichtungen oder Gruppen aufgeteilt sind, muss auch die Studienrichtung bzw. Gruppe angegeben werden.

Eine Übersicht der prüfungsrechtlichen Möglichkeiten, eine so erfolgte Festlegung aufzuheben finden Sie hier. Es ist nicht möglich, eine Modulprüfung aus einer Gruppe in eine andere Gruppe bzw. aus einer Studienrichtung in eine andere Studienrichtung zu verschieben, wenn die ursprüngliche Gruppe bzw. Studienrichtung nicht gleichzeitig abgewählt wird.

Nach Ablauf der veröffentlichten Frist ist der Rücktritt von einer Prüfung nur noch aus triftigem Grund möglich. Ein triftiger Grund ist unverzüglich schriftlich anzuzeigen und glaubhaft zu machen. Bei Krankheit ist diese durch ein den Bestimmungen entsprechendes Attest nachzuweisen.  Die näheren Hinweise finden sich hier.

Prüferinnen und Prüfer

Eine Dozentin beziehungsweise ein Dozent ist Prüferin beziehungsweise Prüfer der von ihr beziehungsweise ihm abgehaltenen Lehrveranstaltung, unabhängig davon, ob es sich um eine wissenschaftliche Mitarbeiterin/einen wissenschaftlichen Mitarbeiter bzw. eine Hochschullehrerin/einen Hochschullehrer handelt. Alle anderen Prüferinnen bzw. Prüfer werden durch den Vorsitzenden des Gemeinsamen Prüfungsausschusses bestellt. Die Liste findet sich auf dieser Seite.