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Prüfungsablauf

Ablauf einer Hausarbeit

Hausarbeiten sind in der durch die Prüferin bzw. den Prüfern festgesetzten Frist gemäß den dortigen Regularien einzureichen. Der Hausarbeit ist die unterschriebene Erklärung mit folgendem Wortlaut anzufügen: „Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und ohne die Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus veröffentlichten und nicht veröffentlichten Schriften entnommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht. Ich versichere, dass die eingereichte elektronische Fassung der eingereichten Druckfassung vollständig entspricht.“ Der letzte Satz der Erklärung entfällt, wenn die Hausarbeit nur in elektronischer Fassung eingereicht wird. Ob eine Hausarbeit nur elektronisch eingereicht werden darf, kann nur durch die Prüferin bzw. den Prüfer festgelegt werden.

Sofern wegen einer Prüfungsunfähigkeit die Frist zur Abgabe der Hausarbeit nicht eingehalten werden kann, muss umgehend, den hier bekannt gemachten Regularien folgend, ein Antrag auf Rücktritt beim Prüfungsamt eingereicht werden. Eine Mitteilung an die Prüferin bzw. den Prüfer ist nicht fristwahrend. Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit über die durch die Prüferin bzw. den Prüfer veröffentlichte Abgabefrist hinaus, ist ausgeschlossen.

Auch für Hausarbeiten gelten die hier veröffentlichten Regelungen zur elektronischen Überprüfung schriftlicher Prüfungsleistungen.

Ablauf einer Klausur

Ankunft am Prüfungsort

Es wird empfohlen, sich spätestens eine Viertelstunde vor Beginn einer Klausur vor dem angegebenen Klausurraum einzufinden. Bei verspätetem Erscheinen im Klausurraum kann die Klausur nur unter dem Vorbehalt mitgeschrieben werden, dass bis zu diesem Zeitpunkt kein Prüfling den Klausurraum nach Verteilung der Aufgaben verlassen hat. Das gleiche gilt für alle Klausurräume, in denen Studierende die gleichen Klausuraufgaben zu bearbeiten haben. Im Interesse anderer zu prüfenden Person sollte dies auch berücksichtigen, wer selbst die Klausur in der ersten halben Stunde nach Klausurbeginn abzubrechen beabsichtigt.

Der Platz im Klausurraum ist durch das ausgelegte Klausurpapier gekennzeichnet.

Sie erhalten nur Zugang zu dem Hörsaal, der Ihnen für die Klausur zugewiesen wurde.
Bitte kontrollieren Sie daher sorgfältig vor Prüfungsantritt, welchem Raum Sie zugewiesen wurden. Sie finden diesen Hinweis in KLIPS unter dem Reiter „Meine Prüfungstermine“. Dort werden zunächst für die vom Prüfungsamt organisierten Prüfungen alle potentiellen Klausurräume angezeigt. Rechtzeitig, in der Regel spätestens vier Werktage, vor der Prüfung wird dort nur noch ein Hörsaal genannt. Dies ist dann der Ihnen zugewiesen Hörsaal.
Finden Sie dort den Hinweis „Ort noch nicht festgelegt“ wird der die Prüfung durchführende Lehrstuhl Ihnen auf anderem Weg den festgelegten Klausurraum mitteilen.

Identifikation
Vor Beginn einer Klausur ist die UC-Card offen auf den Platz zu legen, damit die Aufsichtführung die Kontrolle rasch durchführen kann. Sofern Ihr Lichtbild auf der UC-Card nicht mehr deutlich zu erkennen ist, legen Sie bitte zusätzlich einen Lichtbildausweis sichtbar auf den Platz.

Ablage von Taschen und Kleidungsstücken

Können Taschen und Kleidungsstücke nicht außerhalb des Klausurraums deponiert werden, kann die Aufsichtsführung einen Platz für die Ablage dieser Gegenstände anweisen. Die Ablage einer Tasche oder eines Kleidungsstücks in Reichweite eines Prüflings ist grundsätzlich unzulässig und gilt als Täuschungsversuch bzw. als Verstoß gegen die Ordnung während der Prüfung.
Armbanduhren müssen vom Handgelenk abgenommen werden und deutlich sichtbar auf dem Tisch abgelegt werden.

Hilfsmittel
Hier finden Sie alle Informationen zu zulässigen Hilfsmitteln.

Ende der Klausur
Alle ausgegebenen Klausurunterlagen sind nach Abschluss der Klausur abzugeben. Es wird dringend empfohlen, den Klausurplatz erst dann zu verlassen, wenn alle erhaltenen Klausurunterlagen einschließlich der Aufgabenblätter der Aufsichtführung persönlich übergeben worden sind. Für die ordnungsgemäße Übergabe der Klausurunterlagen an die Aufsichtführung ist ausschließlich die zu prüfende Person verantwortlich.
Sofern beabsichtigt wird, die Arbeit früher als eine viertel Stunde vor Ende der Klausurzeit abzugeben, ist sie der Aufsichtführung zu überreichen. Um für alle Studierenden ein ungestörtes Arbeiten bis zum Ende der Klausurzeit zu gewährleisten, ist in der letzten Viertelstunde der Klausurzeit eine vorzeitige Abgabe nicht mehr möglich. Wer den Prüfungsraum vor Beendigung der für die jeweilige Klausur festgelegten Zeit ohne Zustimmung und ohne Begleitung der Aufsichtführung verlassen hat, darf ihn nicht wieder betreten.

Störungen im Prüfungsablauf müssen unverzüglich bei der beziehungsweise dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses oder der Prüferin beziehungsweise dem Prüfer schriftlich geltend gemacht werden. Die Geltendmachung ist spätestens dann ausgeschlossen, wenn seit Erbringen der Prüfungsleistung mehr als drei Werktage verstrichen sind.

Wichtige Änderungen und Bekanntgabe der Ergebnisse
Mitteilungen, die den Ablauf der Prüfungen betreffen, insbesondere die Festsetzung und Änderung von Terminen, werden rechtzeitig über KLIPS bekannt gemacht.
Die Prüfungsergebnisse werden nach Eingang im Prüfungsamt unverzüglich über das Campus-Management-System bekannt gemacht.