Die Engere Fakultät hat - mit Ausnahme des Bachelorstudiengangs Volkswirtschaftslehre sozialwissenschaftlicher Richtung - für die bestehenden Studiengänge der Fakultät neue Prüfungsordnungen (PO 2021) verabschiedet. Nach der Genehmigung durch das Rektorat sind diese Ordnungen ab dem 1. Oktober 2021 gültig. Alle Studierenden, die ab diesem Zeitpunkt ihr Studium an der Fakultät aufnehmen, können nur noch nach diesen Prüfungsordnungen Prüfungen ablegen. Studierende, die bereits jetzt in einem Studiengang eingeschrieben und zum Prüfungsverfahren zugelassen sind, können ihr Studium nach der alten Prüfungsordnung (PO 2015) noch bis einschließlich Wintersemester 2024/25 (Bachelorstudiengänge) bzw. (bereits abgelaufen) Sommersemester 2023 (Masterstudiengänge) beenden. Studierende des Bachelorstudiengangs Volkswirtschaftslehre sozialwissenschaftlicher Richtung (PO2015) können in den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre (PO 2021) wechseln. Sofern zu diesem Zeitpunkt nur noch die Bachelorarbeit und/oder Prüfungen im Studium Integrale (für die Bachelorstudiengänge) bzw. die Masterarbeit (für die Masterstudiengänge) erfolgreich abzulegen sind, kann das Studium auch danach noch nach den Bedingungen der PO 2015 beendet werden.
ACHTUNG: Die Anmeldung zur Bachelorarbeit muss spätestens bis zum Abschluss des Sommersemester 2027, die Anmeldung zur Masterarbeit spätestens bis zum Abschluss des Wintersemesters 2025/26 erfolgen!
Darüber hinaus besteht für diese Studierenden die Möglichkeit, schon vor diesem Zeitpunkt, einen Antrag auf Wechsel in die neuen Prüfungsordnungen zu stellen. Der Gemeinsame Prüfungsausschuss hat dazu auf seiner Sitzung vom 29.01.2024 die unten aufgeführten Regelungen beschlossen.
Bitte beachten Sie bei einer möglichen Entscheidung für einen Wechsel insbesondere die folgenden Aspekte:
Die Beschlüsse des Gemeinsamen Prüfungsausschusses lauten im Einzelnen:
Studierende, die sich vor dem 01.10.2021 in einem Prüfungsverfahren in einem Bachelor- bzw. Masterstudiengang dieser Fakultät befinden, können auf Antrag innerhalb ihres Studiengangs in die neu akkreditierten Prüfungsordnungen, die zum 01.10.2021 in Kraft gesetzt werden, wechseln, Studierende des Bachelorstudiengangs VWL soz können in den Bacherlorstudiengang VWL wechseln. Für einen solchen Wechsel gelten die folgenden Bestimmungen:
Hier finden Sie das Formular zur Beantragung des Wechsels in die Prüfungsordnung 2021. Das Formular können Sie einfach in der WiSo-Inbox hochladen. Formlos gestellte Anträge auf Wechsel können nicht bearbeitet werden.
Die Anträge können auch über die anderen üblichen Wege (postalisch, über das Kontaktformular des WiSo Student Service Points oder per Fax) eingereicht werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.