Bestimmungen für einen Wechsel in den Masterstudiengang Political Science (M.Sc.)
Mit Beginn des Wintersemesters 2025/2026 wird der neue Masterstudiengang Political Science (M.Sc.) eingeführt. Studierende, die bereits im Sommersemester 2025 im Masterstudiengang Politikwissenschaft (M.A.) eingeschrieben sind, können ihr Studium in diesem Studiengang noch bis einschließlich Sommersemester 2027 beenden. Danach können sie ihr Studium im Masterstudiengang Political Science mit dem Abschlussgrad Master of Science, M.Sc. fortsetzen. Im Sommersemester 2025 bereits an der Universität zu Köln für den Masterstudiengang Politikwissenschaft eingeschriebene Studierende können auf Antrag zum Wintersemester 2025/2026 ff. unter Übernahme bereits erbrachter Prüfungsleistungen in den Studiengang Political Science wechseln. Dies gilt nicht, sofern bis zum Ende des Sommersemesters 2025 alle Prüfungsleistungen des Studiengangs bestanden bzw. gemeldet sind.
Das Antragsformular finden Sie hier. Das Formular kann über die WiSo-Inbox hochgeladen werden. Formlos gestellte Anträge auf Wechsel können nicht bearbeitet werden.
Die Anträge können auch über die anderen üblichen Wege (postalisch, über das Kontaktformular des WiSo Student Service Points oder per Fax) eingereicht werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Der Gemeinsame Prüfungsausschuss hat für einen solchen Wechsel die folgenden Bestimmungen festgelegt:
- Ein Antrag auf Wechsel kann nach dem Ende der zweiten Belegphase für das Wintersemester 2025/2026 (25.09.2025) gestellt werden.
- Studierende sind verpflichtet, sich ein Transcript of Records (ToR), das die Leistungen im alten Masterstudiengang Politikwissenschaft dokumentiert, nachzuhalten. Erstellen Sie daher aus Klips heraus unbedingt ein Transcript of Records für den Masterstudiengang Politikwissenschaften BEVOR Sie Ihren Antrag auf Wechsel im Prüfungsamt einreichen. Nachdem die Leistungen in den Studiengang Political Science übertragen wurden, ist das Abrufen eines Transcripts aus dem Studiengang Politikwissenschaft – auch für das Prüfungsamt - nicht mehr möglich.
- Sobald der Antrag gestellt wurde, ist die Meldung weiterer Prüfungen nach dem alten Prüfungsverfahren nicht mehr möglich. Eine Meldung zu Prüfungen nach der neuen Prüfungsordnung ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich, sondern erst nach dem Abschluss des Wechselverfahrens.
- Prüfungen mit Datum 30.09.2025 und früher werden in den neuen Studiengang übertragen. Sofern zum Zeitpunkt des Wechsels eine solche Prüfung noch nicht bewertet ist, wird diese zu einem späteren Zeitpunkt übertragen. Bitte informieren Sie das Prüfungsamt sobald ein ausstehendes Prüfungsergebnis eingegangen ist, um eine zeitnahe Übertragung zu gewährleisten.
- Prüfungen und Prüfungsmeldungen mit Datum 01.10.2025 ff. werden in den neuen Studiengang übertragen.
- Lehrveranstaltungsbelegungen des Wintersemesters 2025/2026 ff., die noch über den Kontext des alten Masterstudiengangs Politikwissenschaft getätigt wurden, werden übertragen.
- Der Wechsel in den Masterstudiengang Political Science kann nicht wieder rückgängig gemacht werden.
- Nach Ablauf des Übertragungsverfahrens erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid an Ihre sMail-Adresse. Ab diesem Zeitpunkt können Sie sich dann zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Masterstudiengang Political Science melden.
- Prüfungsleistungen im Masterstudiengang Political Science können frühestens mit Datum 01.10.2025 abgelegt werden. Dies gilt auch für die Masterarbeit.