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Zweitausfertigungen

Zeugnisse können auch mal verloren gehen. Regelmäßig erreichen uns daher Anträge auf Ausgabe einer beglaubigten Kopie des Zeugnisses. Das Prüfungsamt verfügt zwar nicht über Kopien der Zeugnisse, die entscheidenden Prüfungsdaten jedes Prüflings sind jedoch - sofern zwingende datenschutzrechtliche Vorgaben nicht eine zwischenzeitliche Löschung vorschreiben - selbstverständlich vorhanden. Daher werden auf Antrag Bescheinigungen ausgestellt, die die Inhalte des Zeugnisses wiedergeben.

Bitte beachten Sie, dass dem unterschriebenen Antrag auf Ausstellung einer solchen Bescheinigung eine Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses beigefügt werden muss, die Ihre Unterschrift, den Namen (ggf. Geburtsnamen) sowie das Geburtsdatum enthält. Damit eine bessere Bearbeitung möglich ist, geben Sie bitte zusätzlich noch das Datum des Abschlusses sowie den Studiengang an.