zum Inhalt springen

02.12.2022

Aktuelle Informationen für Quereinsteiger/Ortswechsler zum Sommersemester 2023

Zum WS 2021/22 wurden neue Studienstrukturen (PO 2021) eingeführt. Dies hat zur Folge, dass ein Studienbeginn – auch in einem höheren Fachsemester – nur noch in die Bachelor- und Masterprüfungsordnungen der PO 2021 möglich ist. Eine Einstufung in ein höheres Fachsemester kann zum Sommersemester 2023 lediglich in das jeweilige zweite oder vierte Fachsemester erfolgen. Bei Studiengängen, die auch im Sommersemester begonnen werden können, ist ebenso eine Einstufung in das zweite, dritte und vierte Fachsemester möglich. Eine Einstufung in das fünfte oder sechste Fachsemester ist zum Sommersemester 2023 nicht möglich. Bitte beachten Sie zudem, dass Lehrveranstaltungen und Prüfungen, die für höhere Semester vorgesehen sind, erst sukzessive angeboten werden.

 

Masterstudiengänge WiSo

Für das komplette Verfahren der Zulassung zum Master-Studium – auch im höheren Fachsemester – ist der Zulassungsausschuss der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät zuständig. Bitte wenden Sie sich daher in allen Fragen, die dieses Verfahren betreffen, an diesen Ausschuss.

zurück

 

Bachelorstudiengänge WiSo

Zum WS 2021/22 wurden neue Studienstrukturen (PO 2021) eingeführt. Dies hat zur Folge, dass ein Studienbeginn – auch in einem höheren Fachsemester – nur noch in die Bachelor- und Masterprüfungsordnungen der PO 2021 möglich ist. Eine Einstufung in ein höheres Fachsemester kann zum Sommersemester 2023 lediglich in das jeweilige zweite oder vierte Fachsemester erfolgen. Bei Studiengängen, die auch im Sommersemester begonnen werden können, ist ebenso eine Einstfung in das zweite, dritte oder vierte Fachsemester möglich. Eine Einstufung in das fünfte oder sechste Fachsemester ist zum Sommersemester 2023 nicht möglich. Bitte beachten Sie zudem, dass Lehrveranstaltungen und Prüfungen, die für höhere Semester vorgesehen sind, erst sukzessive angeboten werden.

Bachelorstudiengänge Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Sozialwissenschaften, Gesundheitsökonomie, Wirtschaftsinformatik sowie Management, Economics and Social Sciences

Wenn Sie sich als Ortswechsler/in oder Quereinsteiger/in für ein höheres Fachsemester in einem der oben genannten Studiengänge an der Universität zu Köln bewerben möchten, ist dem Antrag zur Bewerbung um einen Studienplatz des Studierendensekretariates/International Office eine Bescheinigung über einen Ortswechsel bzw. Quereinstieg beizufügen. Sofern Sie die Bescheinigung als Quereinsteiger/in ausweist ist zusätzlich eine Fachsemestereinstufung beizufügen.

Ortswechsel (Bescheinigung Ortswechsel/Quereinstieg): Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer Hochschule für den gewählten Studiengang endgültig eingeschrieben sind oder vor diesem Zeitpunkt endgültig eingeschrieben waren.
Studierende von Fachhochschulen berücksichtigen bitte die Informationen des Studierendensekretariats.

Quereinstieg (Bescheinigung Ortswechsel/Quereinstieg plus Fachsemestereinstufung): Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht an einer Hochschule für den gewählten Studiengang endgültig eingeschrieben sind oder vor diesem Zeitpunkt endgültig eingeschrieben waren, die aber innerhalb einer von der Hochschule zu bestimmenden Frist nachweisen, dass ihnen Leistungen in ausreichendem Umfang anerkannt werden können.

zurück

 

Ortswechsel/Quereinstieg Bachelorstudiengänge WiSo

Wenn Sie sich als Ortswechsler/in oder Quereinsteiger/in für ein höheres Fachsemester in einem der oben genannten Studiengänge an der Universität zu Köln bewerben möchten, ist dem Antrag zur Bewerbung um einen Studienplatz des Studierendensekretariates/International Office eine Bescheinigung über einen Ortswechsler bzw. Quereinstieg beizufügen.

Wie beantrage ich die Ausstellung einer Bescheinigung über einen Ortswechsel/Quereinstieg und welche Unterlagen muss ich einreichen?
Um eine Bescheinigung über einen Ortswechsel/Quereinstieg zu beantragen, müssen Sie diesen Antrag ausgefüllt und vollständig im Prüfungsamt einreichen. Anderweitige, formlose Anträge können nicht akzeptiert werden. Diesem Antrag ist zwingend eine aktuelle Studienbescheinigung beizufügen. Anderweitige Dokumente können nicht akzeptiert werden. Der Antrag sowie die Studienbescheinigung können auch, sofern gleichzeitig ein Antrag auf Fachsemestereinstufung mitsamt Anrechnungsnatrag gestellt wird, digital über das WiSo-Anrechnungszentrum eingereicht werden. Aus der Studienbescheinigung muss zwingend das Abschlussziel hervorgehen (Bachelor of Science, Bachelor of Arts o.ä.). Geht dies aus der Studienbescheinigung nicht hervor, muss eine zusätzliche Bescheinigung über das Abschlussziel beigefügt werden.
Unvollständige Anträge werden ohne weitere Mitteilung nicht bearbeitet!

Wann muss dieser Antrag im Prüfungsamt eingereicht werden?
Die Bearbeitung Ihres Antrags im Prüfungsamt der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät kann bis zu vier Wochen dauern. Vollständige Anträge müssen daher spätestens vier Wochen vor Ablauf der Bewerbungsfrist zum höheren Fachsemester des Studierendensekretariates/International Office vollständig im Prüfungsamt eingegangen sein.
Bei verspätet gestellten Anträgen kann eine Fertigstellung bis zum Ende der Bewerbungsfristen des Studierendensekretariates/International Office nicht garantiert werden.
ACHTUNG:
Bitte beachten Sie, dass im Falle eines Quereinstiegs dem Studierendensekretariat/International Office bei Bewerbung um einen Studienplatz in einem höheren Fachsemester ebenfalls eine Fachsemestereinstufung beigefügt werden muss. Die Ausstellung einer Fachsemestereinstufung dauert in der Regel länger als vier Wochen! Bitte beachten Sie die entsprechenden Regelungen weiter unten auf dieser Seite. Gerne können Sie beide Anträge (Ausstellung einer Bescheinigung Quereinstieg/Ortswechsel sowie Fachsemestereinstufung) zeitgleich im Prüfungsamt einreichen.

Was bekomme ich vom Prüfungsamt?
Die auf dem zweiten Blatt des Antrags enthaltene Bescheinigung über einen Quereinstieg/Ortswechsel erhalten Sie ausgefüllt vom WiSo-Prüfungsamt zurück. Sie müssen diese Ihren Bewerbungsunterlagen im Studierendensekretariat/International Office innerhalb der dort bekannt gemachten Frist beifügen.

Was ist außerdem zu beachten?
Im Falle eines Quereinstiegs benötigen Sie zur Bewerbung um einen Studienplatz in einem höheren Fachsemester eine Fachsemestereinstufung (s.u.). Bitte beachten Sie die entsprechenden Fristen. Gerne können Sie beide Anträge (Ausstellung einer Bescheinigung Quereinstieg/Ortswechsel) zeitgleich im Prüfungsamt einreichen.

zurück

 

Fachsemestereinstufung Bachelorstudiengänge WiSo

Wenn Sie sich als Quereinsteiger/in für ein höheres Fachsemester in einem der oben genannten Studiengänge bewerben möchten, ist dem Antrag zur Bewerbung um einen Studienplatz des Studierendensekretariates eine Bescheinigung über die Einstufung in ein höheres Fachsemester beizufügen.

Wie beantrage ich die Einstufung in ein höheres Fachsemester und welche Unterlagen muss ich einreichen?
Um eine Bescheinigung über die Einstufung in ein höheres Fachsemester zu beantragen, müssen Sie diesen Antrag ausgefüllt im Prüfungsamt einreichen. Anderweitige, formlose Anträge können nicht akzeptiert werden. Diesem Antrag ist zwingend eine von der zuständigen Behörde gesiegelte oder gestempelte Übersicht über alle bestandenen und nicht bestandenen Prüfungsleistungen des vorhergehenden Studiengangs beizufügen (entfällt für Studierende der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln). Anderweitige Dokumente können nicht akzeptiert werden. Sofern Sie nicht bereits vorab bereits eine Bescheinigung zum Ortswechsel/Quereinstieg beantragt haben, müssen Sie die entsprechenden Unterlagen (s.o.) dem Antrag auf Fachsemestereinstufung beifügen.
Sofern Sie eine Einstufung in ein höheres Fachsemester aufgrund von außerhalb der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln erbrachten Prüfungsleistungen beantragen möchten, müssen Sie zusammen mit dem Antrag auf Fachsemestereinstufung einen aus der Datenbank des Wiso-Anrechnungszentrums heraus generierten vollständigen und unterschriebenen Anerkennungsantrag im Prüfungsamt einreichen. Studierende anderer Fakultäten der Universität zu Köln nutzen hierzu die Funktion „abschließenden Antrag erstellen“. Eine vorherige Registrierung in der Datenbank ist nicht notwendig. Studierende anderer Hochschulen nutzen hierzu die Funktion „Fachsemestereinstufung“. Bei der Registrierung in der Datenbank geben Sie bitte als Registrierungscode die folgende Nummer ein: 9726732. Über diese Datenbank können Sie auch den oben genannten Antrag auf Fachsemestereinstufung und das Transcript of Records Ihres bisherigen Studiengangs in Form von PDF-Dokumenten einreichen.
Alle weiteren Informationen zur Erstellung eines Anrechnungsantrages finden Sie hier.

Wann muss dieser Antrag im Prüfungsamt eingereicht werden?
Anträge auf Einstufung in ein höheres Fachsemester aufgrund von andernorts erbrachten Prüfungsleistungen müssen spätestens acht Wochen vor Ablauf der Bewerbungsfrist zum höheren Fachsemester des Studierendensekretariates/International Office vollständig (d.h. inklusive Anrechnungsantrag und Leistungsübersicht) im Prüfungsamt eingegangen sein. Anträge auf Fachsemestereinstufung aufgrund von an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln erbrachten Prüfungsleistungen müssen spätestens vier Wochen vor Ablauf der Bewerbungsfrist zum höheren Fachsemester des Studierendensekretariates/International Office vollständig im Prüfungsamt eingegangen sein. Bei verspätet gestellten Anträgen kann eine Fertigstellung bis zum Ende der Bewerbungsfristen des Studierendensekretariates/International Office nicht garantiert werden. 

Was bekomme ich vom Prüfungsamt?
Nach der Prüfung auf Gleichwertigkeit der Prüfungsleistungen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Anerkennung von Fachsemestern. Sie erhalten jedoch keine Bescheinigung über die Anrechnung konkreter Prüfungsleistungen. Diesen Bescheid müssen Sie zur Bewerbung zu einem höheren Fachsemester im Studierendensekretariat/International Office einreichen.

Was ist außerdem zu beachten?
Bitte beachten Sie bei einem geplanten Studiengangwechsel an unsere Fakultät, dass die Anrechnung von Prüfungsleistungen ggf. nur bis zu einer bestimmten Grenze möglich ist.
Im Falle einer Einschreibung erfolgt im Rahmen des Zulassungsverfahrens gemäß der jeweils einschlägigen Prüfungsordnung zwingend eine Anerkennung aller abgelegten einschlägigen Prüfungsleistungen des Studiengangs, aufgrund dessen die Einstufung in ein höheres Fachsemester vorgenommen wurde. Studierende, die ihren Studiengang innerhalb der Fakultät wechseln, beachten bitte außerdem die hier hinterlegten Informationen.
Fachsemestereinstufungen können lediglich im Rahmen eines Quereinstiegs ausgestellt werden. Im Falle eines Ortswechsels ist die Ausstellung einer Fachsemestereinstufung ausgeschlossen.
Leistungen aus dem Bereich Studium Integrale können zur Fachsemestereinstufung nicht berücksichtigt werden.

 

zurück

 

 

Bachelorstudiengang Lehramt

Wenn Sie sich als Quereinsteiger/in für ein höheres Fachsemester im Bachelorstudiengang mit bildungswissenschaftlichem Anteil, berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft bewerben möchten, ist im Zentrum für LehrerInnenbildung (ZfL) eine Bescheinigung über die Einstufung in ein höheres Fachsemester vorzulegen.

Wie beantrage ich die eine Einstufung in ein höheres Fachsemester und welche Unterlagen muss ich einreichen?
Um eine Bescheinigung über die Einstufung in ein höheres Fachsemester zu beantragen, müssen Sie diesen Antrag ausgefüllt im Prüfungsamt einreichen. Anderweitige, formlose Anträge können nicht akzeptiert werden. Diesem Antrag ist zwingend eine von der zuständigen Behörde gesiegelte oder gestempelte Übersicht über alle bestandenen und nicht bestandenen Prüfungsleistungen des vorhergehenden Studiengangs beizufügen (entfällt für Studierende der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln). Anderweitige Dokumente können nicht akzeptiert werden.
Sofern Sie eine Einstufung in ein höheres Fachsemester aufgrund von außerhalb der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln erbrachten Prüfungsleistungen beantragen möchten, müssen Sie zusammen mit dem Antrag auf Fachsemestereinstufung einen aus der Datenbank des Wiso-Anrechnungszentrums heraus generierten vollständigen und unterschriebenen Anerkennungsantrag im Prüfungsamt einreichen. Studierende anderer Fakultäten der Universität zu Köln nutzen hierzu die Funktion „abschließenden Antrag erstellen“. Eine vorherige Registrierung in der Datenbank ist nicht notwendig. Studierende anderer Hochschulen nutzen hierzu die Funktion „Fachsemestereinstufung“. Bei der Registrierung in der Datenbank geben Sie bitte als Registrierungscode die folgende Nummer ein: 9726732.

Wann muss dieser Antrag im Prüfungsamt eingereicht werden?
Anträge auf Einstufung in ein höheres Fachsemester aufgrund von andernorts erbrachten Prüfungsleistungen müssen spätestens acht Wochen vor Ablauf der Bewerbungsfrist zum höheren Fachsemester des Studierendensekretariates/International Office vollständig (d.h. inklusive Anrechnungsantrag und Leistungsübersicht) im Prüfungsamt eingegangen sein. Anträge auf Fachsemestereinstufung aufgrund von an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln erbrachten Prüfungsleistungen müssen spätestens vier Wochen vor Ablauf der Bewerbungsfrist zum höheren Fachsemester des Studierendensekretariates/International Office vollständig im Prüfungsamt eingegangen sein. Bei verspätet gestellten Anträgen kann eine Fertigstellung bis zum Ende der Bewerbungsfristen des Studierendensekretariates/International Office nicht garantiert werden.

Was bekomme ich vom Prüfungsamt?
Nach der Prüfung auf Gleichwertigkeit der Prüfungsleistungen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Anerkennung von Fachsemestern. Sie erhalten jedoch keine Bescheinigung über die Anrechnung konkreter Prüfungsleistungen. Diesen Bescheid müssen Sie im Zentrum für LehrerInnenbildung (ZfL) vorlegen. Die abschließende Einstufung wird von dieser Stelle vorgenommen.

zurück