FAQs & Zulassungsordnungen
1 Zugangs- und Bewerbungsvoraussetzungen
1.1 Wie kann ich die fachlichen Zugangskriterien erfüllen?
Für die Masterbewerbung benötigen Sie als Grundlage einen fachlich entsprechenden Bachelorstudiengang.
Wir akzeptieren alle Kompetenzen, die an einer anerkannten Hochschule (Deutschland oder Ausland) zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits erfolgreich bestanden worden sind. Für die Bewerbungsprüfung werden folgende Informationen benötigt, die per Leistungsübersicht nachgewiesen werden:
- Name der anerkannten Hochschule
- Modultitel und -beschreibung
- Creditangaben
- Nachweis über das erfolgreiche Bestehen
1.2 Können ECTS aus einem Masterstudium angerechnet werden?
Ja, wir akzeptieren auch Leistungen aus Masterstudiengängen. Es gelten die Regelungen wie bei Frage 1.1.
1.3 Kann ich fehlende ECTS mit meiner Bachelorarbeit ausgleichen?
Ja, dies ist möglich. Die ECTS der Bachelorarbeit können für das Fach, in dem sie abgelegt wurde, max. zur Hälfte angerechnet werden: 12 ECTS Bachelorarbeit --> max. 6 ECTS können für die fachlichen Zugangskriterien verwendet werden. Dafür muss die Bachelorarbeit zur Bewerbungsfrist bereits abgegeben worden sein. Bitte laden Sie das Titelblatt sowie die vom Erstprüfer bestätigte Gliederung Ihrer Bachelorarbeit bei der Bewerbung in KLIPS gemeinsam mit Ihrem Transcript of Records unter Leistungsübersicht hoch.
1.4 Ich habe mein Bachelorstudium noch nicht beendet, kann ich mich trotzdem bewerben?
Ja, Sie können sich auch mit einem nicht abgeschlossenem Bachelorstudium unter folgenden Bedingungen bewerben:
Für International Management (CEMS MIM) und Economic Research:
Mindestens 70% der zu erwerbenden Leistungspunkte (126 von 180 ECTS) sind bereits erbracht worden. Noch ausstehende Leistungen müssen bis zum 30. September abgelegt werden. Der Nachweis über die erbrachten Leistungspunkte muss durch ein Dokument ersichtlich sein. Weiterhin benötigen wir eine von der Hochschule errechnete Durchschnittsnote, in der alle bereits erfolgreich absolvierten Leistungen eingerechnet sind.
Für Business Administration, Business Analytics & Econometrics, Economics, Information Systems, Gesundheitsökonomie, Politikwissenschaft, Sociology: Social and Economic Psychology, Sociology: Social Research:
Mindestens 80% der zu erwerbenden Leistungspunkte (144 von 180 ECTS) sind bereits erbracht worden. Noch ausstehende Leistungen müssen bis zum 30. September abgelegt werden. Der Nachweis über die erbrachten Leistungspunkte muss durch ein Dokument ersichtlich sein. Weiterhin benötigen wir eine von der Hochschule errechnete Durchschnittsnote, in der alle bereits erfolgreich absolvierten Leistungen eingerechnet sind.
1.5 Werden Prüfungsleistungen eines Auslandssemesters berücksichtigt?
Ja, diese werden akzeptiert. Falls die im Auslandssemester erbrachten Prüfungsleistungen für die Erfüllung der fachlichen Zugangsvoraussetzungen herangezogen werden sollen und die Leistungen "en bloc" als „studies abroad“ ausgewiesen sind, laden Sie bitte das Transcript of Records Ihres Auslandssemesters im Bewerbungsportal hoch.
1.6 Mein Studium hat keine ECTS, was nun?
Falls Ihr Studiengang keine ECTS (European Credit Transfer System) aufweist, werden Ihre bisherigen Leistungen umgerechnet. Dazu vergleichen wir Ihr Arbeitspensum (Credit Points, Semesterwochenstunden etc.) mit unserem ECTS-System:
- Wir berechnen Ihr Arbeitspensum pro Semester auf Grundlage der Anzahl an Credit Points (CP)/Stunden und die Semester, die Sie insgesamt zum Abschluss benötigen.
Beispiel: 140 CP in 8 Semestern = 140/8 = 17,5 CP/Semester - Dieses Ergebnis setzen wir mit unserem System (180 ECTS/6 Semester = 30 ECTS) gleich.
Beispiel: 30 ECTS/17,5 CP = 1,71 --> 1,71 ECTS = 1CP - Wir können Ihre Module/Kurse in ECTS übersetzen und kontrollieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Beispiel: Ihr Modul „Lineare Algebra“ mit 3 CP entspricht somit 5 ECTS: 3 CP * 1,71 = 5,13 ECTS
Sie müssen Ihre Credit Points nicht selbst umrechnen. Der Masterzulassungsausschuss rechnet dies um. Bitte beachten Sie, dass Sie sich über uni-assist bewerben müssen, falls Ihr Bachelor außerhalb von Deutschland absolviert wurde. Dort wird Ihre Bachelornote anhand der Bayerischen Formel in das deutsche Notensystem umgerechnet. Dies gilt auch, wenn Sie in Ihrem Bachelorstudium ECTS erhalten haben.
1.7 Kann ich mich bewerben, wenn ich keine allgemeine Hochschulreife (Abitur), sondern eine Fachhochschulreife (Fachabitur) erworben habe?
Um ein Masterstudium an der Universität zu Köln beginnen, benötigen Sie die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Diese erhalten Sie mit dem erfolgreichen Abschluss Ihres Bachelorstudiums, wenn zuvor eine Fachhochschulreife vorliegt.
Wenn der Zugang zu Ihrem Studium durch das Fachabitur erfolgt, muss zum Zeitpunkt der Mastereinschreibung Ihr Studium abgeschlossen sein bzw. Ihr Zeugnis vorliegen. Die Regelung, dass das Bachelorzeugnis bis zum Ende des gleichen Jahres nachgereicht werden kann, gilt für Bewerber*innen mit einer Fachhochschulreife somit nicht. Denn Sie erlangen erst durch den Bachelorabschluss der Fachhochschule die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, die Sie zum Besuch der Universität berechtigt.
Bitte beachten Sie: Eine vorläufige Bescheinigung, dass alle Prüfungen abgelegt worden sind, genügt nicht. Das offizielle Bachelorzeugnis muss vorliegen.
1.8 Ich habe bereits einen Masterabschluss. Darf ich mich dennoch bewerben?
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits einen Masterabschluss an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes - also einer deutschen Hochschule – abgeschlossen haben, geben Sie bitte bei der Bewerbung als Form des Studiums folgendes an: „Zweitstudium“
Bitte beachten Sie:
Sie werden vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen, wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule den akademischen Grad "Master of Science" bzw. "Master of Arts" in dem Studiengang erworben haben, für den Sie sich bewerben möchten.
Gleiches gilt, falls Sie eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden haben. Dies gilt entsprechend für verwandte oder vergleichbare Studiengänge. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte vor einer Bewerbung an den Masterzulassungsausschuss. Dafür können Sie uns eine E-Mail senden. Wir leiten diese an die zuständige*n Kolleg*innen des Zulassungsausschusses weiter.
1.9 Ich habe einen Doppelbachelorabschluss. Was muss ich beachten?
Reichen Sie ein Transcript of Records ein, auf welchem alle Noten des gesamten Studiums aufgelistet sind. Falls das Studium noch nicht abgeschlossen ist, benötigen wir einen von der Hochschule ausgestellten Nachweis über die Durchschnittsnote aller erreichten Leistungspunkte.
Wurde die Leistungsübersicht von der ausländischen Hochschule ausgestellt, wird eine VPD benötigt (siehe Punkt 3 "Bewerbung über uni-assist"). Wurde die Leistungsübersicht von der deutschen Hochschule ausgestellt, wird keine VPD benötigt.
1.10 Welche Gründe gibt es, dass eine Bewerbung abgelehnt wird?
- Die fachlichen Zugangskriterien wurden nicht erfüllt.
- Die sprachlichen Anforderungen wurden nicht erfüllt.
- Die Mindestnote wurde nicht erreicht.
- Die Bewerbung ist unvollständig: falsche oder fehlende Dokumente.
- Bei der Bewerbung wurde ein Masterabschluss als Grundlage für die Bewerbung eingereicht.
- Keine gültige VPD (nur bei Bewerbungen mit nicht-deutschem Bachelorabschluss):
- VPD ist nicht für die Universität zu Köln ausgestellt.
- Nur die Anmeldung zur VPD wurde eingereicht.
- Nur der Prüfbericht wurde eingereicht.
2 Bewerbungsverfahren
2.1 Für wie viele Masterprogramme der WiSo-Fakultät kann ich mich bewerben?
Sie können sich für bis zu drei verschiedene Masterprogramme bewerben.
2.2 Unter welchen Voraussetzungen kann ich einen Härtefallantrag stellen?
Sollte Ihre Bewerbung aus persönlichen Gründen eine besondere Behandlung benötigen, können Sie einen sog. Härtefallantrag stellen. Dabei müssen auf die eigene Person bezogene, besonders schwerwiegende Gründe dafür vorliegen, dass es auch bei Anlegung strenger Maßstäbe nicht zumutbar ist, auch nur ein Semester auf die Zulassung zum Studium zu warten. Die Bewerber*innen werden dann sofort zum Studium zugelassen. Die Zugangsvoraussetzungen müssen dennoch erfüllt sein, das Auswahlverfahren findet in diesem Fall aber nicht statt.
Bitte stellen Sie bei Ihrer Bewerbung in KLIPS unter Weitere Angaben den Härtefallantrag und laden Sie alle notwendigen Nachweise im Bewerbungsportal hoch.
3 Bewerbung über uni-assist
3.1 Was ist uni-assist?
Die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen, Uni-assist e.V., ist eine von über 180 Hochschulen in Deutschland getragene Einrichtung zur Vorprüfung internationaler Studienbewerbungen. Dort werden ausländische Abschlüsse überprüft und die Abschlussnote in das deutsche Notensystem umgerechnet. Erst nach dieser Prüfung kann beurteilt werden, ob ein ausländischer Abschluss den Anforderungen entspricht.
3.2 Wie und mit mit welchen Unterlagen bewerbe ich mich bei uni-assist?
Beantragen Sie online bei uni-assist eine Vorprüfungsdokumentation (VPD). Diese muss für die Universität zu Köln ausgestellt sein.
Sie können Ihre Dokumente das ganze Jahr bei uni-assist prüfen lassen. Die VPD ist nicht an ein Bewerbungssemester gebunden. Die Bearbeitung beginnt erst nach dem Eingang aller Unterlagen sowie der Zahlung der Gebühr. Erfahrungsgemäß beträgt die Bearbeitungszeit ca. acht Wochen. Achten Sie bitte darauf, frühzeitig vor der Bewerbungsfrist an der UzK eine VPD bei uni-assist zu beantragen. Nachdem Sie Ihre VPD erhalten haben, können Sie Ihre Bewerbung in KLIPS erstellen.
In unseren Bewerbungshinweisen haben wir alle Unterlagen, die bei uni-assist eingereicht werden müssen, zusammengestellt.
3.3 Ich bin mit dem Ergebnis der uni-assist-Prüfung nicht einverstanden. Was soll ich tun?
3.4 Benötige ich ein APS-Zertifikat?
3.5 Gibt es eine gesonderte Zulassungsquote für nicht EU/EWR-Bürger*innen?
International Management (CEMS MIM):
Gemäß der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen sind 20 % der zur Verfügung stehenden Studienplätze für Bewerber*innen reserviert, die nicht-EU/EWR-Bürger sind und keine EU/EWR Hochschulzugangsberechtigung und keinen EU/EWR-Bachelorabschluss haben (EWR: Mitglieder der Vereinbarung zum Europäischen Wirtschaftsraum: Island, Liechtenstein, Norwegen).
Bewerber*innen, die EU/EWR-Bürger sind oder eine EU/EWR Hochschulzugangsberechtigung oder einen EU/EWR-Bachelorabschluss besitzen, fallen unter die 80 %-Quote.
Alle anderen Studiengänge:
Gemäß der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen sind 7 % der zur Verfügung stehenden Studienplätze für Bewerber*innen reserviert, die nicht-EU/EWR-Bürger sind und keine EU/EWR Hochschulzugangsberechtigung und keinen EU/EWR-Bachelorabschluss haben (EWR: Mitglieder der Vereinbarung zum Europäischen Wirtschaftsraum: Island, Liechtenstein, Norwegen).
Bewerber*innen, die EU/EWR-Bürger sind oder eine EU/EWR Hochschulzugangsberechtigung oder einen EU/EWR-Bachelorabschluss besitzen, fallen unter die 93 %-Quote.
3.6 Ich habe einen Doppelbachelorabschluss mit einer deutschen Hochschule. Benötige ich eine VPD?
Wenn das Transcript of Records mit deutschen Noten ausgestellt worden ist, alle Leistungen des kompletten Studium und eine Durchschnittsnote aller Leistungen beinhaltet, müssen Sie keine VPD einreichen. Die VPD ist notwendig, wenn das Transcript of Records von keiner deutschen Hochschule ist und keine deutschen Noten beinhaltet.
4 Zulassung und Einschreibung
4.1 Wie und wann erhalte ich den Zulassungsbescheid?
Der Zulassungsbescheid wird Ihnen nur per E-Mail zugeschickt:
International Management (CEMS MIM) Economic Research | Anfang Juni |
Alle anderen Masterprogramme | Mitte Juli |
Bitte stellen Sie daher sicher, dass Sie zum angegebenen Zeitpunkt Zugang zu Ihrem E-Mail-Postfach haben werden.
4.2 Wenn ich mich für mehrere Studiengänge beworben habe, erhalte ich dann auch mehrere Zulassungen?
Ja, sollten Sie in mehreren Studiengängen die Score- bzw. Notengrenzen erreichen, erhalten Sie für jeden dieser Studiengänge ein Studienplatzangebot.
Wenn Sie im Hauptverfahren ein Studienplatzangebot ablehnen und im Nachrückverfahren für weitere Studiengänge die Score- bzw. Notengrenzen erreichen, erhalten Sie für jeden dieser Studiengänge ein weiteres Studienplatzangebot.
4.3 Was passiert, wenn im Auswahlverfahren zwei Bewerber*innen für einen Studiengang denselben Score/ dieselbe Note haben?
In diesem Fall wird ein Losverfahren angewandt.
4.4 Wann und wie erfolgt die Einschreibung und welche Unterlagen muss ich mitbringen?
4.5 Gibt es ein Nachrückverfahren?
Ein Nachrückverfahren wird nur dann durchgeführt, wenn im Hauptverfahren nicht alle verfügbaren Masterstudienplätze von den zugelassenen Bewerber*innen angenommen wurden. Dementsprechend kann erst nach Abschluss der Einschreibephase entschieden werden, ob mögliche freie Studienplätze durch ein Nachrückverfahren vergeben werden.
4.6 Ich habe keine Zulassung erhalten, allerdings kann meine Bewerbung noch am Losverfahren teilnehmen. Was bedeutet das?
Ein Losverfahren findet nur dann statt, wenn nicht genügend freie Studienplätze für alle Bewerber*innen mit demselben Score/ derselbe Note zur Verfügung stehen. Am Losverfahren nehmen alle Bewerber*innen auf der Warteliste automatisch teil. Es ist keine weitere Anmeldung notwendig.
4.7 Wann werden die Ablehnungsbescheide verschickt?
Die Ablehnungsbescheide dürfen erst nach Abschluss aller Nachrückverfahren sowie aller Einschreibeverfahren der Universität Anfang November versendet werden. Es werden Ablehnungsbescheide in allen Bewerbungspräferenzen verschickt, in denen keine Zulassung ausgesprochen wurde – auch wenn Bewerber*innen eine Zulassung erhalten haben.
4.8 Brauche ich mein Bachelorzeugnis schon zur Einschreibung?
Haben Sie sich mit einem noch nicht abgeschlossenen Bachelorstudium beworben, genügt es, wenn Sie das Zeugnis bis spätestens 31. März des Folgejahres vorweisen. Ausnahme: Wenn Sie keine allgemeine Hochschulreife (Abitur) haben, benötigen Sie auf jeden Fall zur Einschreibung Ihr Bachelorzeugnis, da nur dieses Sie berechtigt, sich an einer Universität einzuschreiben (siehe Frage 1.4). Liegt das Bachelorzeugnis am Einschreibestag noch nicht vor, erfolgt die Zulassung zum Masterstudium nur unter Vorbehalt: Wird dieser Nachweis nicht oder nicht rechtzeitig erbracht, wird der Zulassungsbescheid unwirksam. Bis zu diesem Zeitpunkt bereits absolvierte Prüfungsleistungen (z.B. Midterm) haben dann keine Gültigkeit mehr und verfallen.
Ausstehende Prüfungsleistungen müssen bis zum 30.09. absolviert werden (z.B. Abgabe Bachelorarbeit). Dies gilt auch für die Verteidigung einer Bachelorarbeit oder für das Nachschreiben nicht bestandener Prüfungen. Eine Benotung kann auch noch später stattfinden.
4.9 Ich habe Fragen zu meiner Einschreibung. An wen wende ich mich?
Die Einschreibung verantworten ausschließlich das Studierendensekretariat oder das International Office. Wer für Sie zuständig ist, entnehmen Sie dem Briefkopf Ihres Zulassungsbescheids, den Sie sich in der KLIPS Selfservice-Ansicht herunterladen können.
5 Zulassungsordnungen
Wo finde ich detaillierte Informationen zum Bewerbungs- und Zulassungsprozess?
Die nachfolgenden drei Zulassungsordungen regeln den Bewerbungs- und Zulassungsprozess:
- Zulassungsordnung für die Masterstudiengänge
- International Management
- Economic Research
- Zulassungsordnung für die Masterstudiengänge
- Business Administration
- Business Analytics & Econometrics
- Economics
- Information Systems
- Political Science
- Sociology: Social Research
- Sociology: Social and Economic Psychology
- Zulassungsordnung für den Masterstudiengang