Wie bewerbe ich mich?
Diese Website wird derzeit bis voraussichtlich Dezember für das Bewerbungsverfahren 2025 überarbeitet.
1 Bereiten Sie Ihre Bewerbung vor
Lesen Sie die Beschreibung zu Ihrem Wunschstudiengang (--> siehe Studiengangsspezifische Informationen) und insbesondere die Informationen zu den Anforderungen, den Bewerbungsunterlagen sowie dem Auswahlverfahren sorgfältig durch.
→ Hinweis für Bewerber*innen mit nicht-deutschem Bachelor
2 Erstellen Sie Ihre Bewerbung
Bewerben Sie sich über das Campusmanagementssystem KLIPS. Es müssen keine Dokumente in Papierform eingereicht werden.
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Studierende der UzK nutzen ihren bestehenden KLIPS-Account, externe Bewerber*innen erstellen sich bitte einen neuen Account. Bitte lesen Sie sich unsere Bewerbungshinweise durch.
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Um sich für das Double Master’s Programme zu bewerben, wählen Sie bitte den entsprechenden Masterstudiengang aus und wählen Sie in KLIPS die Option "Ich möchte mich für ein Doppelmasterprogramm bewerben". Wenn Ihre Bewerbung nicht für das Double Master’s Programme erfolgreich ist, kann Ihre Bewerbung für das reguläre Masterprogramm berücksichtigt werden.
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Insgesamt können Sie sich für bis zu drei Studiengänge pro Jahr bewerben. Bitte prüfen Sie Ihre Bewerbung(en) sorgfältig auf Richtigkeit, da eine nachträgliche Änderung des Studiengangs nicht möglich ist.
Bewerben Sie sich bitte so zeitig wie möglich, da Sie dann noch die Möglichkeit haben, fehlende oder fehlerhafte Unterlagen nachzureichen.
→ Hinweis für Bewerber*innen mit nicht-deutschem Bachelor
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Haben Sie Ihr Bachelorstudium außerhalb Deutschlands erworben, muss zusätzlich eine Vorabprüfungsdokumentation (VPD) - ausgestellt für die Universität zu Köln - von uni-assist eingereicht werden. Sie können Ihre Dokumente das ganze Jahr über bei uni-assist prüfen lassen, die VPD ist nicht an ein Bewerbungssemester gebunden. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Beantragung der VPD.
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Bitte lesen Sie sich den Bewerbungsprozess sorgfältig durch und beachten Sie die länderspezifischen Hinweise.
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Bitte beantragen Sie die VPD so früh wie möglich vor der Bewerbungsfrist, da so fehlende oder fehlerhafte Dokumente noch nachgereicht werden können. Die Bearbeitung beginnt erst nach Eingang aller Unterlagen sowie der Zahlung. Erfahrungsgemäß beträgt die Bearbeitungszeit acht Wochen.
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Sie können Ihre Bewerbung über KLIPS nur mit einem gültigen VPD-Dokument abschicken.
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Der Antrag auf Vorprüfungsdokumentation bei uni-assist alleine zählt nicht als Bewerbung für einen Studiengang an der Universität zu Köln
3 Beachten Sie die verschiedenen Bewerbungsfristen
International Management (CEMS MIM), Economic Research | Mitte Januar bis 31. März |
Double Master's Programme | April bis 15. Mai |
Alle anderen Masterstudiengänge | April bis 15. Juni |
uni-assist Vorprüfungsdokumentation (VPD) für Bewerber*innen mit einem nicht deutschen Bachelorabschluss | Sie können Ihre Dokumente das ganze Jahr über bei uni-assist prüfen lassen, die VPD ist nicht an ein Bewerbungssemester gebunden. Die Bearbeitung eines VPD-Antrags dauert erfahrungsgemäß 8 Wochen. Achten Sie bitte darauf, frühzeitig vor der Bewerbungsfrist an der UzK eine VPD bei uni-assist zu beantragen. Wählen Sie bei der Bewerbung "Universität zu Köln - VPD" aus. |
4 Wir prüfen Ihre Bewerbung
Spätestens drei Wochen nach Abschicken führen wir eine formale und fachliche Prüfung Ihrer Bewerbung durch
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formale Prüfung: Sind alle Unterlagen vollständig und liegen Sie in der richtigen Form vor? Wird die Mindestnote erreicht? Werden die sprachlichen Zugangskriterien erfüllt? Wurden bereits mindestens 70 bzw. 80% des Studiums erfolgreich absolviert?
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fachliche Prüfung: Werden die fachlichen Zugangskriterien erfüllt?
Sollten Dokumente fehlen, kontaktieren wir Sie per E-Mail (sofern Sie die Bewerbung zeitig eingereicht haben).
Das Ergebnis der Prüfung können Sie unter der Selfservice-Ansicht in KLIPS einsehen. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Bewerbungsportal KLIPS.
5 Auswahlverfahren
Übersteigt die Zahl der Bewerber*innen, die die Zugangskriterien erfüllen, die Zahl der für den Studiengang zur Verfügung stehende Plätze, so wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Anhand dessen werden die Bewerber*innen in eine Rangfolge gebracht. Das genaue Auswahlverfahren jedes Studiengangs können Sie unter der Rubrik Auswahlverfahren des jeweiligen Studiengangs nachlesen.
5.1 Interviews
Nach Ende der Bewerbungsfrist finden für einige Studiengänge Auswahlinterviews statt. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Bewerber*innen, die die Zulassungskriterien erfüllen, eingeladen werden. Die Auswahlinterviews finden voraussichtlich zu folgenden Zeiten statt:
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International Management (CEMS MIM) - Mai
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Economic Research - April
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Double Master's Programmes Business Administration - Anfang bis Mitte Juni
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Double Master's Programmes Demography and Social Inequality, Economics und Health Economics and Management - Mitte bis Ende Juni
5.2 Scorebildung
Für jede Bewerbung wird ein persönlicher Score ermittelt. Die genaue Berechnung und wie die Studienplätze auf die Bewerber*innen verteilt werden, können Sie unter der Rubrik Auswahlverfahren des jeweiligen Studiengangs nachlesen.
6 Zulassungsausschuss tagt
Der Zulassungsauschuss tagt und entscheidet, wie viele Zulassungen ausgesprochen werden.
6.1 Zulassungen werden versendet
Anfang Juni werden für die Studiengänge International Management (CEMS MIM) und Economic Research die Zulassungen per E-Mail versendet; für alle anderen Studiengänge erfolgt dies voraussichtlich Mitte Juli.
6.2 Sie haben keine Zulassung erhalten
Nach Ablauf der Einschreibefrist prüfen wir, ob es noch freie Plätze in den einzelnen Studiengängen gibt. Ist dies der Fall, findet ein Nachrückverfahren statt.
Die Verfahrensergebnisse finden Sie auf der Webseite des jeweiligen Studiengangs.
7 Herzlich Willkommen an der WiSo-Fakultät!
Alle Erstsemesterinformationen haben wir Ihnen auf unserer Website zusammengestellt.
8 Ablehnungsbescheide
In der Regel werden die Ablehnungsbescheide Anfang Oktober versendet, weil erst dann das gesamte Zulassungs- und Einschreibeverfahren abgeschlossen ist. Es werden für alle Bewerbungen Ablehnungsbescheide verschickt, in denen keine Zulassung ausgesprochen wurde – auch wenn Bewerber*innen in einem anderen Masterprogramm eine Zulassung erhalten haben.