International Management (CEMS MIM):
Gemäß der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen sind 20 % der zur Verfügung stehenden Studienplätze für Bewerber*innen reserviert, die nicht-EU/EWR-Bürger sind und keine EU/EWR Hochschulzugangsberechtigung und keinen EU/EWR-Bachelorabschluss haben (EWR: Mitglieder der Vereinbarung zum Europäischen Wirtschaftsraum: Island, Liechtenstein, Norwegen).
Bewerber*innen, die EU/EWR-Bürger sind oder eine EU/EWR Hochschulzugangsberechtigung oder einen EU/EWR-Bachelorabschluss besitzen, fallen unter die 80 %-Quote.
Alle anderen Studiengänge:
Gemäß der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen sind 7 % der zur Verfügung stehenden Studienplätze für Bewerber*innen reserviert, die nicht-EU/EWR-Bürger sind und keine EU/EWR Hochschulzugangsberechtigung und keinen EU/EWR-Bachelorabschluss haben (EWR: Mitglieder der Vereinbarung zum Europäischen Wirtschaftsraum: Island, Liechtenstein, Norwegen).
Bewerber*innen, die EU/EWR-Bürger sind oder eine EU/EWR Hochschulzugangsberechtigung oder einen EU/EWR-Bachelorabschluss besitzen, fallen unter die 93 %-Quote.