Bachelor Volkswirtschaftslehre
Basis- und Aufbaubereich
Sie legen sich auf das entsprechende Modul fest, indem Sie zu der Modulprüfung nicht erscheinen bzw. diese bestehen oder nicht bestehen. Es besteht die Möglichkeit, ein festgelegtes Modul, zu dem Sie nicht erschienen sind bzw. das Sie nicht bestanden haben, einmalig zu wechseln.
Bitte beachten Sie, dass es diese Möglichkeit im gesamten Basis- und Aufbaubereich nur einmalig gibt. Die Beantragung des Wechsels eines Moduls sollte daher gut überlegt sein. Der Wechsel eines Moduls ist dann nicht mehr möglich, wenn es zum zweiten Mal nicht bestanden wurde. Es ist auch nicht möglich, ein bestandenes Modul zu wechseln.
In KLIPS 2.0 erfolgt aus technischen Gründen bereits eine Festlegung nach der ersten Meldung zu einer Prüfung. Auch die fristgerechte Abmeldung von dieser Prüfung hebt diese technisch bedingte Festlegung nicht auf. Sofern Sie sich nach einer solchen An- und Abmeldung stattdessen zu einer Prüfung in einem anderen Modul anmelden möchten, müssen Sie zunächst die Aufhebung dieser Festlegung beantragen.
Sie können sich für eine andere Modulprüfung jeweils erst dann anmelden, wenn die ursprüngliche Festlegung durch das Prüfungsamt aufgehoben wurde. Bitte reichen Sie deshalb mindestens sieben Werktage, bevor Sie die Anmeldung in der neuen Prüfung vornehmen wollen, Ihren Antrag ein. Geht der Antrag verspätet im Prüfungsamt ein, ist eine Meldung zur neuen Modulprüfung ggf. nicht möglich. Bitte beachten Sie insbesondere in diesem Zusammenhang die Frist zur Anmeldung zu der neuen Modulprüfung.
Schwerpunktbereich
Studienrichtung
Sie legen sich auf die entsprechende Studienrichtung fest, indem Sie zu einer Modulprüfung dieser Studienrichtung nicht erscheinen bzw. diese bestehen oder nicht bestehen.
Im Schwerpunktbereich können Sie insgesamt zweimal die Studienrichtung wechseln.
Der Wechsel einer Studienrichtung ist dann nicht mehr möglich, wenn Sie mehr als einen Fehlversuch in einem Modul der Studienrichtung abgelegt haben oder nachdem Sie in insgesamt drei Modulen der Studienrichtung in mehr als einem Semester Prüfungen abgelegt haben.
In der bisherigen Studienrichtung bestandene Module können auf schriftlichen Antrag hin in einen anderen Kontext, in dem das betreffende Modul vorkommt, übernommen werden. Dieser Antrag muss im Rahmen des Antrags auf Wechsel der Studienrichtung gestellt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt gestellte Anträge auf Übernahme eines Moduls in einen anderen Kontext können nicht berücksichtigt werden.
Abgeschlossene Studienrichtungen können nicht gewechselt werden.
In KLIPS 2.0 erfolgt aus technischen Gründen bereits eine Festlegung nach der ersten Meldung zu einer Prüfung. Auch die fristgerechte Abmeldung von dieser Prüfung hebt diese technisch bedingte Festlegung nicht auf. Sofern Sie sich nach einer solchen An- und Abmeldung stattdessen zu einer Prüfung in einem anderen Modul anmelden möchten, müssen Sie zunächst die Aufhebung dieser Festlegung beantragen.
Sie können sich für Module in einer anderen Studienrichtung erst dann anmelden, wenn die ursprüngliche Festlegung durch das Prüfungsamt aufgehoben wurde. Bitte reichen Sie deshalb mindestens sieben Werktage, bevor Sie die Anmeldung in der neuen Prüfung vornehmen wollen, Ihren Antrag ein. Geht der Antrag verspätet im Prüfungsamt ein, ist eine Meldung zur neuen Modulprüfung in der neuen Gruppe ggf. nicht möglich. Bitte beachten Sie insbesondere in diesem Zusammenhang die Frist zur Anmeldung zu der neuen Modulprüfung.
Gruppe innerhalb der Studienrichtung Sozialwissenschaften
Sie legen sich auf die entsprechende Gruppe fest, indem Sie zu einer Modulprüfung dieser Gruppe nicht erscheinen bzw. diese bestehen oder nicht bestehen.
Im Schwerpunktbereich, Studienrichtung Sozialwissenschaften können Sie insgesamt zweimal eine Gruppe wechseln.
Der Wechsel einer Gruppe ist dann nicht mehr möglich, wenn Sie mehr als einen Fehlversuch in einem Modul der Gruppe abgelegt haben oder nachdem Sie in insgesamt zwei Modulen der Gruppe in mehr als einem Semester Prüfungen abgelegt haben.
In der bisherigen Gruppe bestandene Module können auf schriftlichen Antrag hin in einen anderen Kontext, in dem das betreffende Modul vorkommt, übernommen werden. Dieser Antrag muss im Rahmen des Antrags auf Wechsel der Gruppe gestellt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt gestellte Anträge auf Übernahme eines Moduls in einen anderen Kontext können nicht berücksichtigt werden.
Abgeschlossene Gruppen können nicht gewechselt werden.
In KLIPS 2.0 erfolgt aus technischen Gründen bereits eine Festlegung nach der ersten Meldung zu einer Prüfung. Auch die fristgerechte Abmeldung von dieser Prüfung hebt diese technisch bedingte Festlegung nicht auf. Sofern Sie sich nach einer solchen An- und Abmeldung stattdessen zu einer Prüfung in einem anderen Modul anmelden möchten, müssen Sie zunächst die Aufhebung dieser Festlegung beantragen.
Sie können sich für Module in einer anderen Gruppe erst dann anmelden, wenn die ursprüngliche Festlegung durch das Prüfungsamt aufgehoben wurde. Bitte reichen Sie deshalb mindestens sieben Werktage, bevor Sie die Anmeldung in der neuen Prüfung vornehmen wollen, Ihren Antrag ein. Geht der Antrag verspätet im Prüfungsamt ein, ist eine Meldung zur neuen Modulprüfung in der neuen Gruppe ggf. nicht möglich. Bitte beachten Sie insbesondere in diesem Zusammenhang die Frist zur Anmeldung zu der neuen Modulprüfung.
Modul
Sie legen sich auf das entsprechende Modul fest, indem Sie zu der Modulprüfung nicht erscheinen bzw. diese bestehen oder nicht bestehen. Es besteht die Möglichkeit, ein festgelegtes Modul, zu dem Sie nicht erschienen sind bzw. das Sie nicht bestanden haben, einmalig zu wechseln.
Bitte beachten Sie, dass es diese Möglichkeit im gesamten Schwerpunktbereich nur einmalig gibt. Die Beantragung des Wechsels eines Moduls sollte daher gut überlegt sein. Der Wechsel eines Moduls ist dann nicht mehr möglich, wenn es zum zweiten Mal nicht bestanden wurde. Es ist auch nicht möglich, ein bestandenes Modul zu wechseln.
In KLIPS 2.0 erfolgt aus technischen Gründen bereits eine Festlegung nach der ersten Meldung zu einer Prüfung. Auch die fristgerechte Abmeldung von dieser Prüfung hebt diese technisch bedingte Festlegung nicht auf. Sofern Sie sich nach einer solchen An- und Abmeldung stattdessen zu einer Prüfung in einem anderen Modul anmelden möchten, müssen Sie zunächst die Aufhebung dieser Festlegung beantragen.
Sie können sich für eine andere Modulprüfung jeweils erst dann anmelden, wenn die ursprüngliche Festlegung durch das Prüfungsamt aufgehoben wurde. Bitte reichen Sie deshalb mindestens sieben Werktage, bevor Sie die Anmeldung in der neuen Prüfung vornehmen wollen, Ihren Antrag ein. Geht der Antrag verspätet im Prüfungsamt ein, ist eine Meldung zur neuen Modulprüfung ggf. nicht möglich. Bitte beachten Sie insbesondere in diesem Zusammenhang die Frist zur Anmeldung zu der neuen Modulprüfung.