Anerkennung von Leistungen
Informationen zur Übernahme von Leistungen bei einem Studiengangwechsel innerhalb der Fakultät finden Sie hier.
Prüfungsleistungen, die in Studiengängen an anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen, an staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademien oder in Studiengängen an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht worden sind, werden auf Antrag anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden; eine Prüfung der Gleichwertigkeit findet nicht statt. Die Entscheidung über eine Anerkennung erfolgt durch die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des Gemeinsamen Prüfungsausschusses (für die Studiengänge Gesundheitsökonomie durch die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für die Studiengänge Gesundheitsökonomie der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen und der Medizinischen Fakultät).
Eine Anerkennung abgelegter Prüfungsleistungen erfolgt nur auf Antrag des Studierenden. Dieser Antrag sollte zeitnah mit dem Beginn des Studiums oder im Falle von Leistungen, die während des Studiums in einem Auslandssemester erbracht wurden, zeitnah nach Erhalt des Leistungsnachweises der ausländischen Hochschule gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Anerkennung einer Bachelor- oder Masterarbeit nicht möglich ist.
Die Anerkennung einer andernorts erbrachten scheidet aus, wenn dieser prüfungsrechtliche Vorgaben entgegenstehen. Dies gilt u.a. dann, wenn diese Leistung an der Universität zu Köln bereits abgelegt worden ist, unabhängig davon, ob sie bestanden wurde. Ebenso gilt dies, wenn die Anerkennung dazu führen würde, dass am Ende des Studiums mehr als 180 LP in einem Bachelorstudiengang bzw. mehr als 120 LP in einem Masterstudiengang von einem Studierenden erworben bzw. durch Anerkennung zugewiesen wurden. Dies gilt auch dann, wenn ein entsprechendes Learning Agreement vorliegt.
Die Noten der der Anerkennung zugrundeliegenden Leistungen werden nur dann übernommen, wenn die Notensysteme der bisherigen Bildungseinreichung und der Universität zu Köln vergleichbar sind.
Zur Einleitung des Anerkennungsverfahrens sind folgende Unterlagen im Prüfungsamt einzureichen:
- eine gesiegelte/gestempelte Übersicht über die an der vorherigen Hochschule erbrachten Leistungen (entfällt bei Leistungen, die zuvor in einem anderen Studiengang der WiSo-Fakultät erbracht wurden)
- ein über das WiSo-Anrechnungszentrum erstellter und vollständiger Antrag auf Anerkennung
Das Verfahren zur Anerkennung läuft dann wie folgt ab:
- Es wird geprüft, ob uns alle Unterlagen vollständig vorliegen.
- Dies ist nicht der Fall => Sie erhalten eine schriftliche Aufforderung die fehlenden Unterlagen nachzureichen
- Dies ist der Fall => weiter bei 2.
- Es wird geprüft, ob ausreichend Referenzen aus Ihrer bisherigen Hochschule vorliegen
- Dies ist nicht der Fall => weiter bei 3.
- Dies ist der Fall => weiter bei 6.
- Das Prüfungsamt gibt Ihren Antrag zur Bearbeitung im WiSo-Anrechnungszentrum frei.
- Ggf. fordert das WiSo-Anrechnungszentrum bei Ihnen weitere Nachweise (z.B. Modulbeschreibungen) nach.
- Das Prüfungsamt erhält Rückmeldung vom WiSo-Anrechnungszentrum.
- Sobald die Beurteilung Ihrer Unterlagen abschließend möglich ist, werden Ihnen die entsprechenden Prüfungsleistungen anerkannt.
Die Entscheidung über eine Anrechnung wird im Campus-Management-System KLIPS 2 eingestellt. Nur im Fall der Ablehnung einer Anerkennung wird diese schriftlich begründet.
Die Entscheidung über eine Anerkennung erfolgt in der Regel innerhalb von drei Monaten. Wir bitten von zwischenzeitlichen Anfragen über den Stand des jeweiligen Anerkennungsprozesses abzusehen.
Besondere Regularien für die Anrechnung von Leistungen, die außerhalb einer Hochschule erbracht wurden
Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit Prüfungsleistungen aufgrund von Leistungen, die außerhalb einer Hochschule erbrachten wurden, anzurechnen. Hierzu müssen die folgenden Unterlagen eingereicht werden:
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gesiegelte/gestempelte Übersicht über die erbrachten Leistungen
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ein über das WiSo-Anrechnungszentrum erstellter und vollständiger Antrag auf Anrechnung. Nutzen Sie hier bitte als externe Institution die Institution „Fremde Bildungseinrichtung“. Bitte achten Sie darauf, dass zwingend eine genaue Gegenüberstellung der extern erbrachten Leistungen erfolgen muss. Die extern erbrachten Leistungen müssen konkret den anzurechnenden Modulen zugeordnet werden.
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Ein Nachweis darüber, dass die Leistung, auf deren Basis angerechnet werden soll, und die Modulprüfung, die angerechnet werden soll, dem gleichen Niveau des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen entsprechen (Berufsausbildungen erreichen in der Regel das Niveau 4 des DQR, Bachelorabschlüsse werden auf dem Niveau 6 festgemacht). Dies gilt nicht, sofern lediglich die Anrechnung des BM Technik des betrieblichen Rechnungswesens (PO 2015) oder von Leistungspunkten im Studium Integrale beantragt werden soll. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite weiter unten.
Im Falle einer in der Regel dreijährigen kaufmännischen Ausbildung, die mit einer IHK-Prüfung abgeschlossen wurde, oder einer vergleichbaren erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung können auf Antrag der bzw. des Studierenden ohne weitere inhaltliche Prüfung die Modulprüfung im Basismodul Technik des betrieblichen Rechnungswesens der PO 2015 sowie zwölf ECTS im Bereich Studium Integrale angerechnet werden. In diesem Fall müssen, bis auf einen entsprechenden über das Wiso-Anrechnungszentrum erstellten Antrag auf Anrechnung sowie dem Ausbildungszeugnis, keine weiteren Nachweise eingereicht werden.
Besondere Regularien für die Anerkennung im Bereich Studium Integrale
Erfolgreich erbrachte und fachfremde Leistungen aus vorherigen Studiengängen sowie fachpraktische Tätigkeiten mit Bezug zum eigenen Studiengang können im Bereich des Studium Integrale anerkannt werden, sofern dieser Bereich Bestandteil Ihres Studiengangs ist. Sofern eine Prüfungsleistung, die zuvor an einer anderen Hochschule oder einer anderen Fakultät der Universität zu Köln erfolgreich abgelegt wurde nicht für eine Anerkennung einer Modulprüfung herangezogen werden konnte, weil wesentliche Unterschiede bestehen, kann diese Prüfungsleistung auf Antrag vollständig für eine Anerkennung im Studium Integrale herangezogen werden. Eine solche Anerkennung müssen Sie schriftlich beantragen. In diesem Antrag muss eindeutig aufgeführt werden, welche (Prüfungs-)Leistungen im Einzelnen im Studium Integrale anerkannt werden sollen. Sofern aus den eingereichten Unterlagen nicht hervorgeht, welche Prüfungsleistung in den einzelnen Modulen erbracht wurde und mit welcher Anzahl an ECTS diese Prüfungsleistung gewertet wurde, müssen Sie weitere Nachweise einreichen, aus denen die Art der Prüfungsleistung sowie der Workload der Veranstaltung hervorgehen. In der Regel ist zu diesem Zweck die jeweilige Modulbeschreibung ausreichend.
Weitere Informationen zum Studium Integrale erhalten Sie hier.
Sofern Sie die Anrechnung fachpraktischer Tätigkeiten im Studium Integrale beantragen möchten, erstellen Sie hierzu bitte einen Antrag auf Anrechnung über das Wiso-Anrechnungszentrum und reichen diesen Antrag unterschrieben zusammen mit entsprechenden Belegen dort ein. Darüber hinaus müssen geeignete Unterlagen des Arbeitgebers beigefügt werden, die den Zeitraum, die geleisteten Wochenstunden und Art der Tätigkeit belegen.
Für jeweils 30 nachgewiesene Arbeitsstunden wird ein ECTS-LP anerkannt. Auf dem Leistungsnachweis (Transcript of Records) wird vermerkt, dass die entsprechende Anzahl von Leistungspunkten anerkannt wurde. Details zu den erworbenen Kenntnissen (z.B. Name der Praktikumstelle usw.) werden nicht aufgeführt.
Bachelor Lehramt an Berufskollegs / Master Wirtschaftspädagogik/Lehramt an Berufskollegs
Die oben genannten Abläufe zur Anerkennung von Prüfungsleistungen gelten auch, sofern Sie den Bachelor Lehramt an Berufskolleg / Master Wirtschaftspädagogik / Lehramt an Berufskollgs studieren. Abweichend zu diesen Abläufen erhalten Sie jedoch den abschließenden Bescheid über die Anerkennung von Prüfungsleistungen nicht durch das Prüfungsamt der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät, sondern durch das Prüfungsamt des Zentrums für LehrerInnenbildung (ZfL). Bezüglich der Anerkennung einer Bachelor- oder Masterarbeit wenden Sie sich bitte direkt an das ZfL.