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Ende des Studiums, Abschluss und Zeugnisvergabe

Es entspricht guter Tradition, dass einmal im Semester die Urkunden und das Zeugnis an die Absolventen in einer Feierstunde übergeben werden. Das Zeugnis sowie die Urkunde werden daher nur auf der zweimal jährlich von der Fakultät ausgerichteten Abschlussfeier ausgegeben. Weitere Informationen sowie Termine finden Sie auf der Homepage der Fachschaft.

Es gelten die folgenden Bestimmungen:

  • Jede Absolventin bzw. jeder Absolvent wird abhängig vom Eingang der Bewertung der letzten zum erfolgreichen Abschluss des Studiengangs notwendigen Prüfung im Prüfungsamt dem Termin der halbjährlich stattfindenden Examensfeier der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät zugeordnet. Diese Zuordnung erfolgt, wenn diese letzte Bewertung in der Regel bis zu vier Wochen vor einer Examensfeier im Prüfungsamt eingegangen ist. Den jeweils genauen Termin finden Sie hier). Nach Eingang der letzten Bewertung erhalten Sie zeitnah eine Vorläufige Abschlussbescheinigung per Post.

  • Die Abschlussunterlagen können auf der Examensfeier persönlich entgegengenommen werden. Ab dem ersten Werktag nach der Examensfeier können die Abschlusskomumente während der Öffnungszeiten im WiSo Student Service Point persönlich abgeholt werden.

  • Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, die postalische Zusendung Ihrer Abschlussunterlagen schriftlich zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Zusendung per Post auf eigene Gefahr erfolgt. Eventuell auf dem Postweg beschädigte oder verloren gegangene Abschlussdokumente können in dieser Form nicht erneut erstellt werden. Informationen zu Zweitschriften finden Sie hier. Anträge auf Postversand können ab zwei Wochen vor der Examensfeier eingereicht werden. Der Versand erfolgt ab dem ersten Werktag nach der Examensfeier per Einschreiben.

  • Bitte nutzen Sie zur Beantragung der Zusendung den hier hinterlegten Antrag und fügen diesem (zur Vermeidung von Missbrauch) eine Kopie eines Ihrer Lichtbildausweise (Personalausweis, Führerschein o.ä.) bei. Der Antrag muss im Original mit Unterschrift (keine eingescannte Unterschrift) eingereicht werden. Bitte senden Sie uns beide Seiten des Antrags als Einzelblatt zu, Seite 1 wird in Ihrer Akte hinterlegt, Seite 2 erhalten Sie als Deckblatt des Anschreibens zurück.

Bachelorstudiengang mit bildungswissenschaftlichem Anteil

Die Ausgabe der Abschlussdokumente erfolgt über das Zentrum für LehrerInnenbildung (ZfL).