Grundsätzlich können alle Prüfungen, die nach Beginn des Sommersemesters 2011 an der Universität zu Köln erbracht wurden, für das Studium Integrale übernommen werden. Dies gilt allerdings nicht für Prüfungen, die im Rahmen eines Studiengangs an der WiSo-Fakultät Bestandteil irgendeines Hauptfaches, Nebenfaches, des Faches Methoden und Nachbargebiete, des Wahlbereichs, des Faches Information Systems, des Faches Betriebswirtschaftslehre, des Faches Mathematik und Informatik, des Basisstudiums, des Schwerpunktstudiums, des Schwerpunktstudiums A bzw. B sowie des erweiterten Basisstudiums eines Bachelorstudiengangs, eines Majors, eines Minors, des Faches Methoden und Techniken eines Masterstudiengangs sowie für alle Prüfungen, die Bestandteil eines Diplomstudiengangs oder eines Lehramtsstudiengangs sind.
Darüber hinaus müssen die abgelegten Prüfungen folgende Bedingungen erfüllen
- Die Prüfung muss an der Universität zu Köln abgelegt worden sein.
- Die Prüferin bzw. der Prüfer muss die Bedingungen des § 65 Abs. 1 HG erfüllen.
- Der einzureichende Leistungsnachweis muss von einem Lehrstuhl bzw. einer Institution der Universität zu Köln (z.B. Professional Center) ausgestellt werden.
- Sofern Sie eine solche Anrechnung beantragen möchten, reichen Sie bitte die Kopie des Leistungsnachweises im Prüfungsamt ein. Bitte vermerken Sie unter Angabe Ihrer Prüfungsnummer auf der Rückseite der Kopie, dass Sie eine Anrechnung für den Bereich Studium Integrale beantragen möchten und unterschreiben Sie diesen Antrag. Alternativ können Sie auch das bereit gestellte Antragsformular nutzen. Beachten Sie jedoch, dass auch hierzu der entsprechende Leistungsnachweis in Kopie beigefügt werden muss.
- Der Leistungsnachweis muss folgende Angaben enthalten: Name des Prüflings, Prüfungsnummer oder Matrikelnummer oder Geburtsdatum des Prüflings, Bezeichnung der Prüfung, Anzahl der ECTS-Leistungspunkte, Art der Prüfungsleistung, Name der Prüferin bzw. des Prüfers, Siegel bzw. Stempel des Lehrstuhls bzw. der Institution der Universität zu Köln
Bitte beachten Sie, dass für die Erbringung der Prüfungsleistung die Bestimmungen des jeweiligen Lehrstuhls (bzw. der jeweiligen Fakultät) bzw. Institution gelten. Dies kann z.B. bedeuten, dass für das erfolgreiche Ablegen einer Prüfungsleistung eine regelmäßige Teilnahme notwendig ist.
Nach erfolgter Anrechnung erscheint auf Ihrem Leistungsnachweis ein Vermerk, dass im Studium Integrale die entsprechende Anzahl von ECTS-Leistungspunkten erworben wurde. Der Name der von Ihnen abgelegten Prüfung kann auf den Leistungsnachweisen nicht aufgeführt werden. Für eventuelle Nachweise z.B. bei Praktikums- bzw. Arbeitgebern sollten Sie daher die Original-Leistungsnachweise sorgfältig aufheben.
Die Einreichung eines Leistungsnachweise, der bereits zuvor für eine Anrechnung herangezogen wurde, stellt eine Täuschungshandlung dar und zieht die in § 10 Abs. 6 der Bachelorprüfungsordnung genannten Sanktionen nach sich.
Es können nur Leistungsnachweise im Umfang von 12 ECTS-Leistungspunkten angerechnet werden. Sofern Sie also insgesamt Leistungsnachweise, die mehr als 12 ECTS-Leistungspunkte umfassen, einreichen, verfallen die über 12 hinausgehenden Punkte. (Beispiel: Es wurden bereits 10 ECTS-Leistungspunkte im Bereich des Studium Integrale erbracht. Jetzt wird ein Leistungsnachweis über 4 ECTS-Leistungspunkte vorgelegt. Dieser wird zwar akzeptiert; es werden jedoch nur 12 ECTS-Leistungspunkte ausgewiesen.)
Diese Regelungen gelten nur für Prüfungsleistungen, die nach dem 01.04.2011 erbracht wurden. Auch in Zukunft besteht keine Möglichkeit, Prüfungen, die vor diesem Termin abgelegt wurden, im Bereich des Studium Integrale zu übernehmen.
Prüfungen an der Philosophischen und Humanwissenschaftlichen Fakultät
Auf Grund der, von der WiSo-Fakultät abweichenden, Organisation des Prüfungsverfahrens können an der Philosophischen Fakultät keine Leistungsnachweise erstellt werden, die alle nötigen Informationen umfassen. Sofern Sie an dieser Fakultät Prüfungsleistungen abgelegt haben, die Sie im Bereich des Studium Integrale übernehmen lassen wollen, müssen Sie zunächst diese Prüfungen, nachdem Sie die Bewertung erfahren haben, registrieren lassen. Diese Leistungsregistrierung wird auf den Seiten des KLIPS-Wiki der WiSo-Fakultät erläutert.
Danach können Sie in KLIPS einen Leistungsnachweis ausdrucken. Reichen Sie diesen dann wie oben beschrieben im Prüfungsamt ein. Sofern auf diesem Nachweis ansonsten notwendige Informationen fehlen, können diese durch das Prüfungsamt im System des KLIPS eingesehen werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Leistungsnachweise aufgrund der Aufgabe des Systems KLIPS 1 bis Ende September 2017 registrieren und ausgedrucken müssen. Die Einreichung im Prüfungsamt soll bis Ende Oktober 2017 geschehen.
Prüfungen an anderen Fakultäten/Institutionen dieser Universität ab dem Wintersemester 2017/2018
Ab dem Wintersemester 17/18 nutzen Sie grundsätzlich KLIPS 2.0 zur Veranstaltungsbelegung. Im Studium Integrale - und nur hier – nutzen Sie KLIPS 2.0 darüber hinaus auch zur Prüfungsanmeldung. Nach Abschluss der Prüfung wird Ihr Prüfungsergebnis dann vom Prüfer/der Prüferin ebenfalls in KLIPS 2.0 verbucht.
Zur Anrechnung von Leistungen im Studium Integrale, drucken Sie sich Ihr Transcript of Records aus und reichen dieses beim Prüfungsamt ein. Bitte vermerken Sie auf dem Transcript of Records, dass Sie eine Anrechnung der aufgeführten Leistungen im Studium Integrale beantragen möchten und unterschreiben diesen Antrag.
Bitte beachten Sie, dass die Leistung lediglich dann angerechnet werden kann, wenn sie mit ‚bestanden (B)‘ gekennzeichnet ist. Der Ausweis einer ‚Teilnahme (T)‘ ist nicht ausreichend. Gerne können Sie – sofern Sie in einem solchen Fall trotzdem eine Prüfungsleistung erbracht haben – ihr Transcript of Records mit durch den Prüfer ergänzten und mit Unterschrift und Seminar-/Institutsstempel versehenen Ergänzungen einreichen.