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Abschlussarbeiten

Bitte beachten Sie, dass die Abschlussarbeit spätestens bis zum Abschluss des Wintersemesters 2025/26 gemeldet werden muss.

1. Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassungsvoraussetzungen sowie Bearbeitungsfristen sind in den jeweiligen Prüfungsordnungen geregelt:

Bachelor Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Sozialwissenschaften und Gesundheitsökonomie
Zur Anfertigung der Bachelorarbeit darf sich melden, wer mindestens die Hälfte der zu erreichenden Leistungspunkte erworben hat. Das Thema der Bachelorarbeit muss einer der Fachgruppen Hauptfach, Nebenfach, Methoden und Nachbargebiete oder Wahlbereich entnommen werden. Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt maximal zwölf Wochen.

Bachelor Wirtschaftsinformatik
Zur Anfertigung der Arbeit darf sich melden, wer mindestens die Hälfte der zu erreichenden Leistungspunkte erworben hat. Das Thema der Bachelorarbeit muss einer der Fachgruppen Information Systems, Betriebswirtschaftslehre, Mathematik und Informatik oder Wahlbereich entnommen werden. Sofern die Arbeit aus dem Bereich der Fachgruppe Information Systems entnommen wird, geht ein verpflichtendes Thesis-Seminar im Umfang von drei Leistungspunkten in die Bewertung mit ein. Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit und ggf. das Thesis-Seminar beträgt sieben Wochen.

Master Business Administration
Zur Anfertigung der Masterarbeit darf sich melden, wer in der Masterprüfung in den Fachgruppen Major und Methoden und Techniken 48 Leistungspunkte erworben hat beziehungsweise soweit das Thema einem Minor entnommen wird in diesem Minor 18 Leistungspunkte erworben hat. Die Bearbeitungsfrist beträgt sechs Monate.

Master Economics
Zur Anfertigung der Masterarbeit darf sich melden, wer in der Masterprüfung im Major 48 Leistungspunkte erworben hat beziehungsweise soweit das Thema einem Minor entnommen wird in diesem Minor 18 Leistungspunkte erworben hat. Die Bearbeitungsfrist beträgt sechs Monate.

Master Gesundheitsökonomie
Zur Anfertigung der Masterarbeit darf sich melden, wer in der Masterprüfung im Major 48 Leistungspunkte erworben hat beziehungsweise soweit das Thema einem Minor entnommen wird in diesem Minor 18 Leistungspunkte erworben hat. Die Bearbeitungsfrist beträgt sechs Monate.

Master Information Systems
Zur Anfertigung der Masterarbeit darf sich melden, wer in der Masterprüfung im Major 36 Leistungspunkte erworben hat beziehungsweise soweit das Thema einem Minor entnommen wird in diesem Minor 18 Leistungspunkte erworben hat. Sofern die Arbeit aus dem Bereich des Major entnommen wird, geht ein verpflichtendes Thesis-Seminar im Umfang von drei Leistungspunkten in die Bewertung mit ein. Die Bearbeitungsfrist beträgt sechs Monate.

Master Politikwissenschaft
Zur Anfertigung der Masterarbeit darf sich melden, wer in der Masterprüfung im Major 48 Leistungspunkte erworben hat beziehungsweise soweit das Thema einem Minor entnommen wird in diesem Minor 18 Leistungspunkte erworben hat. Die Bearbeitungsfrist beträgt sechs Monate.

Master Soziologie und empirische Sozialforschung
Zur Anfertigung der Masterarbeit darf sich melden, wer zum Forschungspraktikum angemeldet und zugelassen ist, in der Masterprüfung im Major 36 Leistungspunkte erworben hat beziehungsweise soweit das Thema einem Minor entnommen wird in diesem Minor 18 Leistungspunkte erworben hat. Die Bearbeitungsfrist beträgt sechs Monate.

Master Wirtschaftspädagogik
Zur Anfertigung der Masterarbeit darf sich melden, wer in der Masterprüfung im Major 48 Leistungspunkte erworben hat beziehungsweise soweit das Thema einem Minor entnommen wird in diesem Minor 18 Leistungspunkte erworben hat. Ein Thema ist nur dann zulässig, wenn es einen angemessenen wirtschaftspädagogischen Bezug hat. Die Bearbeitungsfrist beträgt sechs Monate.

2. Verfahrensablauf

Anmeldung zur Abschlussarbeit
Um eine Abschlussarbeit (Bachelor- bzw. Masterarbeit) ablegen zu können, müssen Sie sich direkt bei einer/einem von Ihnen gewünschten bzw. durch ein Verteilungsverfahren der Fakultät zugewiesene Prüferin/Prüfer melden. Bitte beachten Sie, dass das Prüfungsamt nicht für die Zuteilung von Themenstellern über ein Vergabeverfahren zuständig ist. Bitte wenden Sie sich daher bei Nachfragen an die hierfür zuständige Stelle.
Nach der Festlegung des Themas füllen Sie und die Themenstellerin/Themensteller ein Formular aus, das dann umgehend vom Lehrstuhl an das Prüfungsamt gesendet wird. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit spätestens an dem Tag beginnt, an dem Sie das Thema der Abschlussarbeit erfahren haben.
Nach Eingang der Mitteilung im Prüfungsamt wird festgestellt, ob Sie zu der Abschlussarbeit zugelassen werden können. Die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie, aufgeschlüsselt nach Studiengang, oben. Danach erhalten Sie durch das Prüfungsamt eine Mitteilung über die Zulassung zur Abschlussarbeit, den Namen der Themenstellerin bzw. des Themenstellers, das Thema sowie das Ende der Bearbeitungsfrist.

Einreichen der Abschlussarbeit im Prüfungsamt
Die Arbeit ist innerhalb der durch das Prüfungsamt mitgeteilten Frist im Prüfungsamt einzureichen. Dies kann durch Einwurf in den Briefkasten vor dem WiSo Student Service Point geschehen. Alternativ können Sie die Arbeit wähend der Öffnungszeiten des WiSo Student Service Points vor Ort abgegeben oder per Briefpost an das Prüfungsamt senden. In diesem Fall gilt das Datum des Poststempels als Eingangsdatum (Achtung: kein Freistempler!). Sobald die Abschlussarbeit im Prüfungsamt eingereicht und von dort an die Prüferin bzw. den Prüfer weitergeleitet wurde, wird Ihnen ein Leistungsnachweis zugesandt, der bestätigt, dass die Arbeit derzeit korrigiert wird. Eine schriftliche Bestätigung schon bei der Einreichung der Arbeit ist nicht möglich.
Die im Prüfungsamt eingereichte Abschlussarbeit kann nur durch die Prüferin bzw. den Prüfer sowie die Studierende bzw. den Studierenden, die bzw. der die Arbeit angefertigt hat, eingesehen werden. Einer besonderen Erklärung, dass die Arbeit nicht an Dritte weitergegeben wird, bedarf es daher nicht.
Die Verwertungsrechte einer Abschlussarbeit stehen dem Prüfling als Autor/in zu. Eine Verwertung – beispielsweise Veröffentlichung, Einreichung zu einem Wettbewerb, Weitergabe an andere Personen oder Institutionen – kann jedoch erst nach der schriftlichen Mitteilung des Ergebnisses erfolgen. Eine Abstimmung mit dem Themensteller wird ebenfalls dringend empfohlen, auch wenn das Prüfungsverfahren abgeschlossen sein sollte, da Rechte der Prüfer durch die Veröffentlichung ebenfalls berührt sein können.

In welcher Form muss die Abschlussarbeit eingereicht werden?
Die Arbeit muss in einer einfachen fest gebundenen Ausfertigung eingereicht werden. Nicht zulässig sind sogenannte Ringbindungen, eine Abgabe in einem Schnellhefter oder ähnlich. Eine nicht frist- bzw. formgerecht eingereichte Abschlussarbeit gilt als mit der Note „nicht ausreichend“ bewertet. Sofern keine Vorgaben durch die Prüferin/den Prüfer festgelegt wurden, können Sie die hier abgelegte Vorlage für das Deckblatt der Arbeit benutzen.
Beizufügen ist eine CD oder DVD mit dem Inhalt der Abschlussarbeit. Die elektronische Fassung muss in einem Portable Document Format (pdf) bzw. im Format einer Textsoftware (doc bzw. docx) eingereicht werden. Bitte kleben Sie die CD bzw. DVD mit Hilfe einer entsprechenden Hülle aus Papier bzw. Plastik direkt in die Papierfassung der Arbeit ein. Einzelne Themenstellerinnen bzw. Themensteller können eine hiervon abweichende Regelung treffen. Die Daten-CD bzw. DVD bzw. die Hülle, in der sie sich befindet, ist deutlich mit Ihrem Namen, Vornamen und der Prüfungsnummer zu beschriften. Die Einreichung anderer Speichermedien, z.B. eines USB-Datensticks, ist nicht möglich.
Außerdem muss jede Arbeit ein Verzeichnis der benutzten Hilfsmittel, insbesondere der genutzten Literaturquellen, enthalten. Ein Lebenslauf muss der Arbeit nicht beigefügt werden.

Jeder Abschlussarbeit muss eine Eidesstattliche Versicherung beigefügt werden. Für die Abgabe der Versicherung an Eides statt nutzen Sie bitte das hier abrufbare Formular. Unterschreiben Sie auf der ersten Seite und legen diese dann in die Abschlussarbeit ein (nicht einheften). Die zweite Seite dient zu ihrer Information.
Bitte beachten Sie, dass diese Versicherung auch dann in deutscher Sprache abgegeben werden muss, wenn die restliche Arbeit in englischer Sprache abgefasst wurde.
Da eine falsche Versicherung an Eides Statt eine Straftat darstellt, muss im Falle einer Täuschungshandlung zwingend Strafanzeige durch das Justitiariat der Universität zu Köln gestellt werden. Um Täuschungshandlungen zu vermeiden, sollten Sie dringend den jeweiligen Vorgaben des Lehrstuhls/Instituts/Seminars der Themenstellerin bzw. des Themenstellers zur Verfassung wissenschaftlicher Arbeiten folgen.