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Unbedenklichkeitsnachweis

Der Unbedenklichkeitsnachweis ist Bestandteil unserer Leistungsnachweise. Sofern die Bachelor- oder Masterprüfung endgültig nicht bestanden bzw. der Prüfungsanspruch verloren wurde, wird dies in der Zeile „Status Bachelorstudium“ bzw. „Status Masterstudium“ (unterhalb des Studiengangs) explizit hinterlegt.