Studienwahl und Bewerbung
Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema "Aufnahme eines Studiums an der WiSo-Fakultät der Universität zu Köln". An der Seite haben wir außerdem einige hilfreiche Links für Sie zusammengestellt.
Bewerbung und NC
1. Mein Abiturschnitt erfüllt nicht den NC vom letzten Bewerbungsverfahren, macht eine Bewerbung trotzdem Sinn?
Die Bachelorstudiengängen an der WiSo-Fakultät sind alle zulassungsbeschränkt. 80% der Plätze werden über die Hochschulquote der UzK, 20% über die Abiturbestennote vergeben. Zusätzlich können bis zu sechs Wartesemester berückscihtigt werden. Informationen zum Örtlichen Auswahlverfahren bietet das Studierendensekretariat. Eine andere Möglichkeit, zum ersten Fachsemester zugelassen zu werden, gibt es nicht. Ausnahmen sind nur über Sonder- oder Härtefallanträge möglich, weitere Informationen finden Sie dazu hier. Die NC-Werte der letzten Jahre sind für zukünftige Auswahlverfahren nicht verbindlich, da sich der NC immer erst im laufenden Verfahren ergibt. Es ist allerdings davon auszugehen, dass sie sich in etwa bestätigen und nur wenig verändern werden. Grundsätzlich empfehlen wir aber, sich zu bewerben, da Sie nur im offiziellen Bewerbungsverfahren auch eine verbindliche Rückmeldung erhalten.
2. Ich studiere im Bachelor woanders und möchte an die Universität zu Köln wechseln. Was muss ich tun?
Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wenn Sie zu einem Bachelorstudiengang wechseln möchten und bereits in einem Bachelor an einer anderen Hochschule studieren:
(1) Die Bewerbung zum 1. Fachsemester. Die Bewerbung erfolgt über hochschulstart.de und das Online-Portal KLIPS 2.0 der Universität zu Köln. Erhalten Sie hier eine Zulassung, können nach der Einschreibung gleichwertige Leistungen, die Sie bereits anderswo erbracht haben, angerechnet werden. Vorab der Bewerbung und Einschreibung ist es nicht möglich, Auskünfte über die mögliche Anrechenbarkeit von Leistungen zu geben. Wir empfehlen grundsätzlich die Bewerbung auf das 1. Fachsemester.
(2) Bei der Bewerbung auf das höhere Fachsemester werden freie Plätze in dem entsprechenden Fachsemester zugeteilt. Sind keine Studienplätze in dem Semester frei, ist die Chance auf einen Studienplatz in dem Semester nicht gegeben. Welche konkreten Leistungen Ihnen angerechnet werden, wird erst nach der Einschreibung entschieden.
Studieren Sie derzeit den gleichen Studiengang an einer Universität innerhalb Deutschlands, gelten Sie bei der Bewerbung zum höheren Fachsemester als Ortswechsler:in: In diesem Fall wenden Sie sich zunächst mit diesem ausgefüllten Formular und einer aktuellen Studienbescheinigung per Mail an den WiSo Student Service Point. Wird Ihnen der Ortswechsel-Status vom WiSo-Prüfungsamt bescheinigt, können Sie sich mit der Bescheinigung auf das höhere Fachsemester beim Studierendensekretariat bewerben.
Studieren Sie derzeit einen anderen Studiengang oder an einer FH oder im Ausland, sind Sie bei der Bewerbung zum höheren Fachsemester ein Quereinsteiger:in: Hier wird vorausgesetzt, dass bereits anrechenbare Leistungspunkte erworben wurden, um Sie in ein höheres Fachsemester einstufen zu können. Um in das zweite Fachsemester eingestuft werden zu können, müssen Sie mindestens 15 anrechenbare, bestandene ECTS nachweisen, äquivalent für das dritte Fachsemester dann mindestens 45 ECTS und so fort. Da lediglich äquivalente Leistungen anerkannt werden können und sich die Struktur der Bachelorstudiengänge von Hochschule zu Hochschule sehr unterscheiden, ist zudem grundsätzlich mit einem "Verlust" bezüglich einzelner Leistungen zu rechnen.
Um sich auf ein höheres Fachsemester als Quereinsteiger zu bewerben, benötigen Sie das Formblatt zum Quereinstieg/Ortswechsel und eine Fachsemestereinstufung vom WiSo-Prüfungsamt. Anhand dieser Fachsemestereinstufung können Sie sich dann über das Studierendensekretariat auf ein höheres Fachsemester bewerben.
Die verbindlichen Bewerbungsfristen entnehmen Sie bitte der Website des Studierendensekretariats: i.d.R. 15. September für das Wintersemester, 15. März für das Sommersemester. Damit diese Fristen eingehalten werden können, müssen die Bewerbungsunterlagen spätestens acht Wochen vor dieser Frist beim WiSo-Prüfungsamt postalisch eingehen. Das sind somit der 15.01. bzw. 15.07.
3. Sind die Online-Selfassessments (OSA) verpflichtend?
Mit Hilfe eines Online-Self-Assessments (OSA) können Sie herausfinden, ob Ihre persönlichen Interessen, Erwartungen und Kompetenzen mit den Anforderungen und Inhalten des Bachelorstudiengangs übereinstimmen. Daher ist die Durchführung VOR der Bewerbung sehr empfehlenswert.
Derzeit gibt es ein OSA für den B.Sc. Volkswirtschaftslehre und für den B.Sc. Management, Economics and Social Sciences.
Für den B.Sc. VWL ist die vorherige Durchführung des OSA eine Vorausssetzung für die Einschreibung.