Promotion
Allgemeine Informationen
Ansprechpartnerin im WiSo-Dekanat für die Beratung, die Anträge auf Zulassung zum Promotionsstudium, Anrechnung von Prüfungen, sowie für die Promotionsgesuche ist Frau Mundorf (Tel. +49 (0) 221 470 - 3213, Fax: +49 (0) 221 470 - 5179).
Email: promotionwiso.uni-koeln.de
Für die Erstberatung kontaktieren Sie bitte das Studienberatungszentrum über das Kontaktformular.
Sprechzeiten: entfallen derzeit wegen der Gefährdung durch das Corona-Virus.
Verfahren
Die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät bietet eine Reihe von Promotionsmöglichkeiten an. Neben der klassischen individuellen Promotion an einem Lehrstuhl können Sie als Mitglied einer unserer Forschergruppen (z.B. DFG Forschergruppe „Design and Behavior“) oder als Stipendiatin bzw. Stipendiat der Cologne Graduate School in Management, Economics and Social Sciences in einem strukturierten Studiengang promovieren.
Für welchen Weg Sie sich auch entscheiden, wir empfehlen Ihnen den direkten Kontakt zu einer Professorin oder einem Professor Ihres Fachgebiets, um eine mögliche Betreuung zu diskutieren.
Die materiellen Voraussetzungen für die Zulassung sind in § 4 der Promotionsordnung geregelt. Ohne Zulassung zum Promotionsstudium können Sie sich weder als Promotionsstudentin bzw. Promotionsstudent einschreiben noch Scheine für die Promotionsleistungen nach § 5 erwerben.
Sollten Sie über einen ausländischen Studienabschluss verfügen, beachten Sie auch die Informationen des Akademischen Auslandsamtes der Universität zu Köln.
Nach Fertigstellung der Dissertation reichen Sie das Promotionsgesuch auf dem vorgeschriebenen Formblatt persönlich im Dekanat ein. Zuständig ist hier ebenfalls Frau Mundorf.
Die Disputation, die mündliche Prüfung, dient der Verteidigung der wissenschaftlichen Erkenntnisse der Dissertation vor drei Professorinnen bzw. Professoren. Die Disputation beginnt mit einem Kurzreferat von 15 Minuten, in dem die Doktorandin oder der Doktorand die wichtigsten Ergebnisse ihrer oder seiner Arbeit darstellt. Die nachfolgende Aussprache erstreckt sich auf den Vortrag sowie die sachlichen und methodischen Grundlagen der Dissertation.
Nach bestandener Prüfung wird (außer unter Pandemiebedingungen) der Doktorgrad im Rahmen einer Promotionsfeier öffentlich verliehen. Im Rahmen der Doktorverkündung gelobt die Doktorandin bzw. der Doktorand der Dekanin bzw. dem Dekan in die Hand, sich des Doktorgrades stets würdig zu erweisen. Eltern, Freunde und Kollegen sind bei der Promotionsfeier gern gesehene Gäste (abhängig von dem vorhandenen Platzangebot).
Promotionsordnung der WiSo-Fakultät
Berichtigung der Promotionsordnung 2015
Änderung der Promotionsordnung 2015 (AM 94/2019)
Der Promotionsausschuss hat beschlossen, dass Regelungen, die zum Vorteil der Promovenden sind, von der Promotionsordnung 2015 auf die Promotionsordnung 2008 übertragen werden.
Zulassung
Bitte füllen Sie das Formular "Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium gemäß §4 der Promotionsordnung" aus
Die ausgedruckte Version reichen Sie bitte mit Ihren Unterlagen (belgaubigte Kopien) postalisch im Promotionsbüro ein und laden Sie alle Dokumente (auch den Antrag) in Docfile hoch.
Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium gemäß §4 der Promotionsordnung
Promotionsstudium
Der Ablauf des Promotionsstudiums
Cologne Graduate School in Management, Economics and Social Sciences (CGS)
- Vorlesungsverzeichnis der Cologne Graduate School
- Homepage der Cologne Graduate School in Management, Economics and Social Sciences (CGS)
Hinweis:
erforderlich nach PO 2008: mindestens 3 Vorlesungen/Übungen (= Methoden und Theorien), höchstens 2 Doktorandenkolloquien
erforderlich nach PO 2015: mindestens 30 Leistungspunkte, davon höchstens 12 in Forschungsseminaren oder Doktorandenkolloquien
Auf das Promotionsstudium vorbereitende Kurse (Po 2015 §4, Abs. 2(7))
Antrag für eine kumulative Dissertation
Der Antrag ist nur erforderlich, wenn dies nicht in der Betreuungsvereinbarung steht.
Betreuungsvereinbarung
Eigenzitate in Dissertationen
Unterlagen zur Einreichung der Dissertation
Da derzeit keine persönlichen Sprechstunden angeboten werden können, hat sich das Verfahren geändert. Bitte laden Sie alle Unterlgen (auch das Gesuch) bei Docfile hoch und senden Sie die Unterlagen in Papierform an das Promotionsbüro. Doktorandenscheine müssen im Orignal vorgelegt werden. Gesuche nach Promotionsordnung 2015 brauchen Bachelor- und Masterzeugnis und -urkunde nur zusenden, wenn diese bei dem Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium noch nicht vorlagen Fügen Sie ein gebundenes Exemplar der Dissertation bei. Wenn das Gesuch geprüft ist und Sie zur Promotion zugelassen werden, erhalten Sie eine Nachricht. Senden Sie dann die Dissertationsexemplare an Ihre GutachterInnen. Fragen Sie bei diesen vorher an, ob ein gebundenes Exemplar oder/und eine digitale Version erforderlich ist.
Für die Einreichung des Gesuchs sind derzeit viele Voranfragen eingegangen, so dass mit einer Bearbeitungszeit von bis zu vier Wochen zu rechnen ist. Sie können daher schon vorab Ihren GutachterInnen Ihre Dissertationsexemplare mit dem Hinweis zusenden, dass die Zusendung unter Vorbehalt erfolgt, da Sie noch nicht zur Promotion zugelassen wurden.
- Anmeldung zur Promotionsprüfung
- Eidesstattliche Erklärung
- Erklärung zur kumulativen Dissertation
- Auslandsaufenthalte
- Erklärung zu Interessenskonflikten
- Datenerhebung und -speicherung
- Vorlage für das Titelblatt
Terminbestätigung der Disputation
Termine
Präsenzprüfungen sind an der UzK m Wintersemester 20201/2021 nur unter Beachtung der Hygiene- und Infektionsschutzregelungen der UzK durchführbar. Es kann eine Prüfung via Konferenzschaltung erfolgen.
Die Disputation ist fakultätsöffentlich, wenn die DoktorandInnen dem nicht widersprochen haben. Die ZuhörerInnen haben allerdings keine Mitwirkungsrechte. Im WS 2020/2021 sollen physische Präsenz und persönliche Kontakte auf dem Campus minimiert werden,
- Mündliche Prüfungen können zu jeder Zeit abgehalten werden.
- Gutachten der Dissertationen (durch die GutachterInnen) und die Terminbestätigung der Disputation (durch die DoktorandInnen) müssen vier Wochen vor der mündlichen Prüfung im Promotionsbüro vorliegen (Ausschlussfrist).
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Termine der Promotionsfeiern
Promotionsfeiern finden sowohl gegen Ende des Sommersemesters, als auch gegen Ende des Wintersemesters statt. Teilnehmen können alle, die die mündliche Prüfung erfolgreich absolviert haben. Die Veröffentlichung muss noch nicht erfolgt sein. Die Promotionsfeier im WS 2029/2021 entfällt.
Wintersemester 2020/2021
- Die Promotionsfeier am Freitag, den 22. Januar 2021wurde abgesagt.