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Studium Integrale (Bachelorstudiengänge)

Leistungen im Bereich des Studium Integrale werden nicht durch das Prüfungsamt organisiert. Es handelt sich um frei wiederholbare Studienleistungen.

Das Studium Integrale umfasst 12 Leistungspunkte und gilt formal als Modul. Das Modul bleibt unbenotet. Das Angebot zum Studium Integrale wird sowohl durch die Fakultäten als auch durch das Professional Center sowie das International Office der Universität zu Köln realisiert. Im Studium Integrale dürfen keine Lehrveranstaltungen des eigenen Studiengangs oder Lehrveranstaltungen des eigenen Fachs belegt werden, die ausschließlich für Studierende anderer Studiengänge konzipiert sind.

Das Lehrveranstaltungsangebot finden Sie in KLIPS 2.0.

Bitte beachten Sie, dass Leistungen, die Sie während Ihres Studiums an der Universität zu Köln erbringen, nur im Studium Integrale verbucht werden können, wenn die zugehörige Lehrveranstaltung in KLIPS 2 im Studium Integrale eingehangen ist, Sie die Lehrveranstaltung über den Bereich „Studium Integrale“ belegt haben, sich ggf. zur Prüfung angemeldet haben und auf dem entsprechenden Knoten noch keine Leistungspunkte verbucht wurden. Auch wenn auf einem bereits abgelegten Knoten eine andere Lehrveranstaltung als die zuvor abgelegte eingehangen ist, kann jeder Knoten nur einmal kreditiert werden. Eine Verbuchung findet ausschließlich durch die zuständigen Institute statt.

Noch ausstehende, in der Zukunft liegende Meldungen zu Lehrveranstaltungen im Studium Integrale werden storniert sobald für einen Studierender mit Erreichen von 180 LP das Bestehen im Studiengang festgestellt wird.

Extracurriculare Angebote (Masterstudiengänge)

Prüfungen im Bereich des Extracurricularen Angebots werden nicht durch das Prüfungsamt organisiert. Es handelt sich grundsätzlich um frei wiederholbare Studienleistungen.

Es können zusätzlich zu den zu absolvierenden Modulen Lehrveranstaltungen im Rahmen des durch die Universität zu Köln für Bachelorstudiengänge angebotenen Studium Integrale besucht beziehungsweise dort Prüfungen abgelegt werden. Die Teilnahme an einer solchen Lehrveranstaltung beziehungsweise das Ablegen einer Prüfung ist nach Feststellung des endgültigen Bestehens beziehungsweise des endgültigen Nichtbestehens im jeweiligen Studiengang nicht mehr möglich.

Die extracurricularen Leistungen werden bei der Festsetzung der Gesamtnote oder der Note von Studienbereichen nicht berücksichtigt. Sie werden im Rahmen des Transcript of Records aufgeführt, dies gilt auch für belegte Lehrveranstaltungen bzw. Prüfungen, zu denen Studierende nicht erschienen sind sowie für nicht bestandene Prüfungsleistungen.

Das Lehrveranstaltungsangebot finden Sie in KLIPS 2.0