Verfahrensablauf
Anmeldung zur Abschlussarbeit
Um eine Abschlussarbeit (Bachelor- bzw. Masterarbeit) ablegen zu können, müssen Sie sich direkt bei einer/einem von Ihnen gewünschten bzw. durch ein Verteilungsverfahren der Fakultät zugewiesene Prüferin/Prüfer melden. Bitte beachten Sie, dass das Prüfungsamt nicht für die Zuteilung von Themenstellern über ein Vergabeverfahren zuständig ist. Bitte wenden Sie sich daher bei Nachfragen rechtzeitig an die hierfür zuständige Stelle.
Die Festlegung des Themas sowie des Bearbeitungsbeginns erfolgt durch die Themenstellerin bzw. den Themensteller. Der Bearbeitungsbeginn wird Ihnen durch die Themenstellerin bzw. den Themensteller mitgeteilt. Außerdem werden die relevanten Informationen zur Abschlussarbeit nach Übermittlung der Angaben an das Prüfungsamt im Campus-Management-System (KLIPS) eingestellt. Bitte beachten Sie, dass erst im Rahmen dieser Übermitteilung überprüft wird, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen, die Sie weiter oben auf der Seite finden, erfüllen.
Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen Sie zwingend in dem Studiengang eingeschrieben sein, in dem Sie die Abschlussarbeit ablegen möchten.
Alle wichtigen Angaben zu Ihrer Abschlussarbeit (Themenstellerin bzw. Themensteller [1. Beurteilende*r], Zweitgutachterin bzw. Zweitgutachter [ 2. Beurteilende*r], Thema der Arbeit, Themenbekanntgabe/Beginn, späteste Abgabe) können Sie in KLIPS unter „Meine Leistungen“ -> „Abschlussarbeit“ einsehen. Sofern einem Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist stattgegeben wird, wird hier innerhalb von drei Werktagen nach Eingang das geänderte Datum eingetragen. Nach Eingang der Bewertung wird diese ebenfalls dort veröffentlicht.
Hier finden Sie das Formular zur Beantragung einer Fristverlängerung
Hier finden Sie die Vorlage für ein ärztliches Attest im Rahmen einer Fristverlängerung.
Einreichen der Abschlussarbeit im Prüfungsamt
Die Arbeit ist innerhalb der festgesetzten Frist im Prüfungsamt einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass Sie zwingend an dem Tag, an dem Sie die Arbeit abgeben, in dem Studiengang, in dem Sie die Arbeit einreichen wollen, eingeschrieben sein müssen.
Nach Beschluss des Gemeinsamen Prüfungsausschusses kann eine Einreichung in einer gegen unbeabsichtigtes Verändern geschützten elektronischen Fassung im Portable-Document-Format (PDF) über die WiSo-Inbox erfolgen. Die Datei darf nur das Deckblatt, den Text der Arbeit sowie eine Übersicht über die verwendeten Hilfsmittel, insbesondere genutzten Literaturquellen sowie die Fortschrittsdokumentation enthalten. Sofern die Themenstellerin bzw. der Themensteller darüber hinaus weitere Daten zur Arbeit benötigt (z.B. verwendete Tools) sind diese der Prüferin bzw. dem Prüfer in Absprache mit diesen direkt zuzusenden. Bitte sehen Sie von einer mehrfachen Einreichung der Abschlussarbeit ab. Es wird nur die zuerst eingereichte Version berücksichtigt.
Darüber hinaus kann die Arbeit auch weiterhin in Form einer gedruckten (fest gebundenen) und einer elektronischen Fassung (gegen unbeabsichtigtes Verändern geschützte elektronische Fassung im Portable-Document-Format (PDF)) im Prüfungsamt eingereicht werden. Dies kann durch Einwurf in den Briefkasten vor dem WiSo Student Service Point geschehen. Alternativ können Sie die Arbeit während der Öffnungszeiten des WiSo Student Service Points vor Ort abgegeben oder per Briefpost an das Prüfungsamt senden. In diesem Fall gilt das Datum des Poststempels als Eingangsdatum (Bitte beachten Sie, dass ein sogenannter Freistempler ein solches Datum, mit dem der Tag des Versands belegt werden kann, nicht trägt!).
Sofern die Abschlussarbeit in Papierform eingereicht wird, muss die zugehörige elektronische Fassung auf einer CD bzw. DVD beigefügt werden. Nicht zulässig sind sogenannte Ringbindungen, eine Abgabe in einem Schnellhefter oder ähnlich. Die CD bzw. DVD ist mit Hilfe einer entsprechenden Hülle aus Papier bzw. Plastik direkt in die Papierfassung der Arbeit einzukleben. Die Daten-CD bzw. DVD bzw. die Hülle, in der sie sich befindet, ist deutlich mit Namen, Vornamen und der Matrikelnummer zu beschriften. Die Einreichung anderer Speichermedien, z.B. eines USB-Datensticks, ist nicht möglich. Der Datenträger darf nur das Deckblatt, den Text der Arbeit sowie eine Übersicht über die verwendeten Hilfsmittel, insbesondere genutzten Literaturquellen enthalten. Sofern die Themenstellerin bzw. der Themensteller darüber hinaus weitere Daten zur Arbeit benötigt (z.B. verwendete Tools) sind diese der Prüferin bzw. dem Prüfer in Absprache mit diesen direkt zuzusenden.
Die Abgabe von Abschlussarbeiten in elektronischer Form über die WiSo-Inbox wird empfohlen.
Falls Sie Ihre Abschlussarbeit über das empfohlene Portal WiSo-Inbox einreichen, erhalten Sie eine Bestätigung über die Einreichung eines Vorgangs, der aus einer oder mehreren Dateien besteht. Diese Bestätigung erhalten Sie als Mail. Der gleiche Vorgang bleibt für Sie ebenfalls in Ihrer Übersicht des Portals WiSo-Inbox als erfolgreiche Übertragung sichtbar. Es handelt sich hierbei nicht um eine Bestätigung des Prüfungsamts, dass Ihre Abschlussarbeit vollständig und rechtzeitig eingegangen ist. Es wird lediglich bestätigt, dass eine oder mehrere beliebige Datei(en) erfolgreich übertragen worden sind.
Eine weitere schriftliche Bestätigung der Einreichung der Arbeit ist nicht vorgesehen. Die Abgabe der Abschlussarbeit wird in der Regel spätestens innerhalb von drei Werktagen im Campus Management System KLIPS erfasst und die Arbeit dann zur Korrektur an die Prüfungsperson weitergeleitet. Ab diesem Zeitpunkt können Sie die Abgabe in KLIPS und dort in der Applikation 'meine Leistungen‘ und dann über einen Klick auf den Titel der Abschlussarbeit sowie in Ihrem Transcript of Records einsehen.
Die im Prüfungsamt eingereichte Arbeit wird nur an die prüfungsrechtlich bzw. verwaltungsrechtlich dazu befugten Personen (grundsätzlich Themenstellerin bzw. Themensteller, Zweitgutachterin bzw. Zweitgutachter sowie von diesen beauftragte Personen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfungsausschusses) weitergegeben. Einer besonderen Erklärung, dass die Arbeit nicht an Dritte weitergegeben werden darf, bedarf es daher nicht.
Sofern eine Geheimhaltungsvereinbarung mit einer dritten Partei (z.B. einem Unternehmen, das Daten für eine Abschlussarbeit zur Verfügung stellt) Einschränkungen der Verarbeitung der Arbeit, wie z.B. ein Verbot der Speicherung der Abschlussarbeit zum Zwecke einer Plagiatsüberprüfung, vorsieht, muss die bzw. der Studierende dies der Themenstellerin bzw. dem Themensteller vor der Festlegung des Themas der Arbeit mitteilen. Spätestens mit der Mitteilung des Themas muss die Themenstellerin bzw. der Themensteller das Prüfungsamt auf die besonderen Vorgaben hinweisen.
Die Verwertungsrechte einer Abschlussarbeit stehen grundsätzlich dem Prüfling als Autor/in zu. Eine Verwertung – beispielsweise Veröffentlichung, Einreichung zu einem Wettbewerb, Weitergabe an andere Personen oder Institutionen – kann jedoch erst nach der schriftlichen Mitteilung des Ergebnisses erfolgen. Eine Abstimmung mit der Themenstellerin bzw. dem Themensteller wird ebenfalls dringend empfohlen, auch wenn das Prüfungsverfahren abgeschlossen sein sollte, da Rechte der Prüferin bzw. des Prüfers durch die Veröffentlichung ebenfalls berührt sein können.
Neu: Fortschrittsdokumentation bei Abschlussarbeiten ab dem 01.10.2025
Ab dem 1. Oktober 2025 gilt für alle Abschlussarbeiten (mit Ausnahme des Masterstudiengangs Economic Research), dass zusammen mit der Abschlussarbeit verpflichtend eine Fortschrittsdokumentation eingereicht werden muss. Diese neue Regelung betrifft alle Abschlussarbeiten, deren Bearbeitungszeit ab dem 01.10.2025 beginnt. Die Fortschrittsdokumentation dient dazu, dass Studierende ihren individuellen Lernfortschritt und die Entwicklung ihrer wissenschaftlichen Leistung bewusst reflektieren. Weiterhin soll eine eigenständige Arbeitsweise gefördert werden.
Der Fortschrittsdokumentation liegt mindestens ein Beratungsgespräch während der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit zugrunde, an dem verpflichtend teilzunehmen ist. Der Termin dieses Gesprächs wird bereits im Vorfeld der Anmeldung zur Arbeit vereinbart und wird mit der Anmeldung erneut durch die Prüfenden bestätigt. Zur Vorbereitung auf dieses Gespräch erstellen die Studierenden eine inhaltliche Skizze mit den bisherigen Argumenten, Erkenntnissen und dem geplanten weiteren Vorgehen. Im Beratungsgespräch werden der aktuelle Stand der Arbeit, offene Fragen sowie Hinweise zur weiteren Bearbeitung besprochen. Während des Gesprächs wird ein Beratungsprotokoll erstellt. Dieses wird den Studierenden im Anschluss ausgehändigt. Das Beratungsgespräch dient lediglich der Unterstützung und Dokumentation des Bearbeitungsprozesses – es erfolgt keine Bewertung.
Auf der Grundlage des Beratungsprotokolls erstellen die Studierenden die Fortschrittsdokumentation. Hier wird der individuelle Arbeitsprozess beschrieben sowie der eigene Lernfortschritt reflektiert. Die Fortschrittsdokumentation ist in der gleichen Sprache zu verfassen, wie die eigentliche Abschlussarbeit. Die Fortschrittsdokumentation ist zeitgleich mit der Abschlussarbeit einzureichen. Dazu ist die Fortschrittsdokumentation an die Abschlussarbeit anzuhängen. Das einzureichende PDF enthält also am Anfang die Abschlussarbeit und am Ende die Fortschrittsdokumentation. Die Fortschrittsdokumentation wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Für die Modulnote der Abschlussarbeit zählt ausschließlich die Bewertung der Abschlussarbeit selbst.
In welcher Form muss die Abschlussarbeit eingereicht werden?
Jede Arbeit muss ein Verzeichnis der benutzten Hilfsmittel, insbesondere der genutzten Literaturquellen, enthalten. Sofern keine Vorgaben durch die Prüferin/den Prüfer festgelegt wurden, können Sie die hier abgelegte Vorlage für das Deckblatt der Arbeit benutzen.
Jeder Abschlussarbeit muss eine Eidesstattliche Versicherung beigefügt werden.
Für die Abgabe der Versicherung an Eides statt nutzen Sie bitte das hier abrufbare Formular. Unterschreiben Sie auf der ersten Seite und reichen diese dann separat von der Abschlussarbeit ein. Die zweite Seite dient zu ihrer Information.
Bitte beachten Sie, dass diese Versicherung auch dann in deutscher Sprache abgegeben werden muss, wenn die restliche Arbeit in englischer Sprache abgefasst wurde.
Da eine falsche Versicherung an Eides Statt eine Straftat darstellt, muss im Falle einer Täuschungshandlung der Gemeinsame Prüfungsausschuss zwingend darüber entscheiden, ob Strafanzeige durch das Justitiariat der Universität zu Köln gestellt werden soll. Um Täuschungshandlungen zu vermeiden, sollten Sie dringend den jeweiligen Vorgaben des Lehrstuhls/Instituts/Seminars der Themenstellerin bzw. des Themenstellers zur Verfassung wissenschaftlicher Arbeiten folgen.
Eine nicht frist- bzw. formgerecht eingereichte Abschlussarbeit gilt als mit der Note „mangelhaft“ bewertet.
Bekanntgabe der Bewertung der Abschlussarbeit
Zeitnah nach Eingang des Gutachtens wird das Ergebnis der Abschlussarbeit in KLIPS erfasst und ist ab diesem Zeitpunkt für Sie dort einsehbar. Die Bewertung der Abschlussarbeit muss in der Regel innerhalb von acht Wochen nach Abgabe der Arbeit feststehen. Eine gesonderte schriftliche Mitteilung erfolgte nicht.