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Einsichtnahme und Nachkorrektur

Studierende haben das Recht, die Unterlagen zur Bewertung einer von ihnen angefertigten Abschlussarbeit einzusehen und ggf. einen Antrag auf Überdenken einer Bewertung zu stellen. Es gelten die durch den Gemeinsamen Prüfungsausschuss beschlossenen Regelungen (insbesondere die Nrn. 16 und 18), die hier veröffentlicht sind.