Bescheinigungen
Allgemeine Bescheinigungen
Regelmäßig erreichen uns Anträge auf Bescheinigung der Studien- und Prüfungsdaten zur Vorlage bei anderen Institutionen. Gerne stellen wir Bescheinigungen aus. Bitte wenden Sie sich dazu mit einem schriftlichen Antrag über diesen Kontaktweg an uns. Fügen Sie Ihrem Antrag einen Nachweis der Notwendigkeit der entsprechenden Bescheinigung bei (z.B. das Aufforderungsschreiben der empfangenden Institution). Sofern Sie aktuell nicht mehr bei uns studieren, fügen Sie bitte zudem eine Kopie eines Ausweisdokuments bei.
Bescheinigungen, die eine Unterschrift (und z.T. ein Siegel) benötigen, versenden wir ausschließlich im Original per Post. Bitte achten Sie daher darauf, dass Sie uns in Ihrem Antrag mitteilen, an welche Postadresse die Bescheinigung gesendet werden soll.
Sofern Bescheinigungen direkt durch uns an andere Hochschulen gesendet werden müssen, benennen Sie uns unbedingt den korrekten Empfänger (Postadresse oder Mailadresse der anderen Hochschule).
Bescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung
- Nachweis des Abschlusses
Sofern Sie Ihrer Rentenversicherung Informationen zum Studienabschluss zukommen lassen müssen, wenden Sie sich dazu mit einem schriftlichen Antrag über diesen Kontaktweg an uns. Fügen Sie Ihrem Antrag des Schreibens der Rentenversicherung bei. Bitte fügen Sie zudem eine Kopie eines Ausweisdokuments bei.
- Nachweis des Immatrikulationszeitraums
Bitte wenden Sie sich hierzu an das Studierendensekretariat.
Praktikumsförderlichkeitsbescheinigung
Bitte wenden Sie sich hierzu an den WiSo Student Service Point.
Apostille und Legalisation von Urkunden der Universität zu Köln im internationalen Urkundenverkehr
Bitte informieren Sie sich hierzu bei der Stabsstelle 02.5.
Verifikation von Abschlüssen (betrifft: Verifikationsagenturen)
Bitte informieren Sie sich über das Verfahren auf hier verlinkten Seite.