Rücktritt von der Bachelor- bzw. Masterarbeit
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können Sie einen Antrag auf Rücktritt von einer Bachelor- bzw. Masterarbeit stellen. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der maximal mögliche Zeitraum für eine Fristverlängerung überschritten wird.
Einen Antrag auf Rücktritt müssen Sie unverzüglich, ohne schuldhaftes Verzögern, spätestens nach Ablauf des jeweiligen Grundes stellen. Ein Antrag, der spätestens drei Werktage nach Wegfall des Grundes gestellt wird, gilt als unverzüglich gestellt. Darüber hinaus muss ein Antrag spätestens am letzten Tag der aktuell gültigen Bearbeitungsfrist gestellt werden. Sofern ein ärztliches Attest zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegt, können Sie dieses später nachreichen.
Sie müssen alle für eine Entscheidung notwendigen Belege der bzw. dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorlegen.
Auch für diesen Vorgang kann der Vordruck für ärztliche Atteste genutzt werden:
• Erklärungsformular mit Hinweisen für Ärztinnen und Ärzte
Zusätzlich müssen Sie noch einen formlosen schriftlichen Antrag im Prüfungsamt einreichen.
Anträge auf Verlängerung der Bearbeitungsfrist einer Abschlussarbeit sollen über die WiSo-Inbox eingereicht werden.