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Hilfsmittel und Eidesstattliche Versicherung

Jede Arbeit muss ein Verzeichnis der benutzten Hilfsmittel, insbesondere der genutzten Literaturquellen, enthalten. Sofern keine Vorgaben durch die Prüferin/den Prüfer festgelegt wurden, können Sie die hier abgelegte Vorlage für das Deckblatt der Arbeit benutzen.

Jeder Abschlussarbeit muss eine Eidesstattliche Versicherung beigefügt werden.
Für die Abgabe der Versicherung an Eides statt nutzen Sie bitte das hier abrufbare Formular. Unterschreiben Sie auf der ersten Seite und reichen diese dann separat von der Abschlussarbeit ein. Die zweite Seite dient zu ihrer Information.
Bitte beachten Sie, dass diese Versicherung auch dann in deutscher Sprache abgegeben werden muss, wenn die restliche Arbeit in englischer Sprache abgefasst wurde.

Da eine falsche Versicherung an Eides Statt eine Straftat darstellt, muss im Falle einer Täuschungshandlung der Gemeinsame Prüfungsausschuss zwingend darüber entscheiden, ob Strafanzeige durch das Justitiariat der Universität zu Köln gestellt werden soll.
Um Täuschungshandlungen zu vermeiden, sollten Sie dringend den jeweiligen Vorgaben des Lehrstuhls/Instituts/Seminars der Themenstellerin bzw. des Themenstellers zur Verfassung wissenschaftlicher Arbeiten folgen. Dies gilt auch für die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI).