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Fortschrittsdokumentation

Mit jeder Abschlussarbeit (mit Ausnahme des Masterstudiengangs Economic Research muss verpflichtend eine Fortschrittsdokumentation eingereicht werden. Die Fortschrittsdokumentation dient dazu, dass Sie ihren individuellen Lernfortschritt und die Entwicklung Ihrer wissenschaftlichen Leistung bewusst reflektieren. Weiterhin soll eine eigenständige Arbeitsweise gefördert werden.

Der Fortschrittsdokumentation liegt mindestens ein Beratungsgespräch während der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit zugrunde, an dem Sie verpflichtend teilnbehmen müssen. Der Termin dieses Gesprächs wird bereits im Vorfeld der Anmeldung zur Arbeit vereinbart und wird mit der Anmeldung erneut durch die Prüfenden bestätigt. Zur Vorbereitung auf dieses Gespräch erstellen Sie eine inhaltliche Skizze mit Ihren bisherigen Argumenten, Erkenntnissen und dem geplanten weiteren Vorgehen. Im Beratungsgespräch werden der aktuelle Stand der Arbeit, offene Fragen sowie Hinweise zur weiteren Bearbeitung besprochen. Während des Gesprächs wird ein Beratungsprotokoll erstellt. Dieses wird Ihnen im Anschluss ausgehändigt. Das Beratungsgespräch dient lediglich der Unterstützung und Dokumentation des Bearbeitungsprozesses – es erfolgt keine Bewertung.

Auf der Grundlage des Beratungsprotokolls erstellen Sie die Fortschrittsdokumentation. Hier wird der individuelle Arbeitsprozess beschrieben sowie der eigene Lernfortschritt reflektiert. Die Fortschrittsdokumentation ist in der gleichen Sprache zu verfassen, wie die eigentliche Abschlussarbeit. Die Fortschrittsdokumentation ist zeitgleich mit der Abschlussarbeit einzureichen. Dazu ist die Fortschrittsdokumentation zwingend an die Abschlussarbeit anzuhängen. Das einzureichende PDF enthält also am Anfang die Abschlussarbeit und am Ende die Fortschrittsdokumentation. Die Fortschrittsdokumentation wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Für die Modulnote der Abschlussarbeit zählt ausschließlich die Bewertung der Abschlussarbeit selbst.