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Bescheinigungen für Behörden

Regelmäßig erreichen uns Anträge auf Bescheinigung der Studien- und Prüfungsdaten zur Vorlage bei Behörden und Rentenversicherungsträgern. Soweit es sich um Prüfungsdaten handelt – üblicherweise werden die Angabe des Datums der letzten Prüfungsleistung oder der zur Zeit des Abschlusses durchschnittlichen Studiendauer oder Regelstudienzeit benötigt – werden diese Bescheinigungen gerne erstellt. Bitte beachten Sie jedoch, dass Angaben über die genauen Studienzeiten, Immatrikulation und Exmatrikulation etc. nur das Studierendensekretariat machen kann.

Praktikumsbescheinigungen

Verschiedene Einrichtungen bzw. Institutionen, wie z.B. Unternehmen oder ausländische Konsulate verlangen bei einer Bewerbung um eine Praktikumsstelle eine Bescheinigung darüber, dass die Fakultät ein solches Praktikum befürwortet. Das Prüfungsamt stellt solche Bescheinigungen nicht aus.
Bitte wenden Sie sich in einem solchen Fall an den WiSo Student Service Point. Dort erhalten Sie auch eine sogenannte Förderlichkeitsbescheinigung für einen Antrag auf Beurlaubung beim Studierendensekretariat.
Die Regularien nach denen diese Bescheinigungen ausgestellt werden, können Sie ebenfalls nur im WiSo Student Service Point erfahren.