Auf dieser Seite informiert das Prüfungsamt über aktuelle Entwicklungen zum Prüfungsgeschehen. Hier wird auch über die Anforderungen an die Durchführung von Präsenz-Prüfungen, die sich aus dem jeweils aktuellen Hygiene-Konzept der Universität ergeben, informiert. Bitte informieren Sie sich daher auf diesen Seiten auch noch kurzfristig vor einer von Ihnen gemeldeten Prüfung. Informationen, die nur einzelne Prüfungen betreffen, werden weiter über das Campus-Management-System KLIPS bekannt gemacht. Alle wichtigen Informationen über aktuelle Maßnahmen und Hinweise in Zusammenhang mit dem neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) finden Sie auf der Internet-Seite des Rektorats der Universität zu Köln.“
Die Vorgaben für die Arbeitsorganisation durch die Universität haben auch Einfluss auf die Abläufe im Prüfungsamt. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung von Anträgen und der Versand von Unterlagen z.T. länger als bisher üblich dauern kann. Die folgenden Angaben erfolgen alle mit Stand 02.12.2020. Sofern sich in den einzelnen Bereichen spätere Änderungen ergeben wird dies dort jeweils entsprechend markiert:
Präsenz-Prüfungen im Sommersemester 2022
******AKTUELL - geändert am 06.04.2022******
Bitte beachten Sie die grundsätzlich auf der entsprechenden Homepage der Uni jeweils aktuell bekannt gegebenen Informationen zum Corona-Virus.
******Ende der aktualisierten Informationen******
Bitte beachten Sie insbesondere folgende grundsätzlichen Punkte:
Freiversuch (geändert 19.04.2022)
Für Prüfungen, die dem Sommersemester 2022 zugeordnet sind, ist keine Freiversuchsregelung mehr vorgesehen. Hier gelten die Regelungen nach § 20 der Bachelor- und Masterprüfungsordnungen.
Für Prüfungen, die dem Wintersemester 2021/22 zugeordnet sind, gilt die am 14.12.2021 vom Rektorat beschlossene Freiversuchsregelung.
Solche Freiversuche werden an unserer Fakultät – wie in den vergangenen Semestern bereits üblich – als nachträglicher Rücktritt in KLIPS verbucht: Prüfungsleistungen, die mit ‚nicht erschienen‘ (5,0-NE) oder ‚mangelhaft‘ (5,0) bewertete wurden, werden in einem zweiten Schritt mit einem nachträglichen Rücktritt verbucht.
Für Abschlussarbeiten gilt die Freiversuchregelung nicht.
Abschlussarbeiten (geändert 11.01.2021)
• Bitte wenden Sie sich zur Anmeldung einer Abschlussarbeit wie bisher an die Prüferin bzw. den Prüfer.
• Anträge auf Rückgabe des Themas oder auf Verlängerung der Bearbeitungszeit müssen weiterhin an das Prüfungsamt gerichtet werden
• Auf Beschluss des Prüfungsausschusses muss bis auf weiteres eine Abschlussarbeit nicht zusätzlich in Papierform und auf einem elektronischen Datenträger eingereicht werden, wenn für die Übermittlung SCIEBO verwendet wird. Eine detaillierte Anleitung zum Hochladen von Abschlussarbeiten finden Sie hier. SCIEBO ist der von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU Münster) für teilnehmende Hochschulen entwickelte, nichtkommerzielle Cloud-Speicherdienst für Forschung, Studium und Lehre.
• Auch weiterhin ist eine Einreichung in Papierform und zusätzlich auf einem Datenträger (CD bzw. DVD) möglich. Die Abschlussarbeit kann dann postalischen übersandt werden oder in den Briefkasten vor dem WiSSPo eingeworfen werden. Nach derzeitigem Stand ist der Zugang zum WiSo-Gebäude durch den Haupteingang am Albertus-Magnus-Platz und damit zum Briefkasten vor dem WiSSPo immer durch mindestens einen Eingang gewährleistet.
• Weitere Hinweise finden Sie auf den Internet-Seiten des Prüfungsamtes.