zum Inhalt springen

Reichen die deutschen Sofortprogramme?

Neuer Bericht des Expertenrats für Klimafragen legt Skepsis nah.

Blick aus einem Auto in einem Verkehrsstau.

Der aktuelle Bericht des Expertenrats für Klimafragen (ERK) stellt fest: Die Sofortprogramme für den Gebäude- und Verkehrssektor sind kein Garant für die Einhaltung der Klimaziele. Prof. Dr. Marc Oliver Bettzüge, Inhaber des Lehrstuhls für Volkswirtschaftslehre, Energie und Nachhaltigkeit der WiSo-Fakultät und Direktor des Energiewissenschaftlichen Instituts (EWI) an der Universität zu Köln ist Teil des von der Bundesregierung benannten ERK. Das Klimaschutzgesetz gibt die Prüfung der von den Bundesministerien am 13. Juli 2022 beschlossenen Sofortprogrammen für die Bereiche Gebäude und Verkehr durch den ERK vor.

Für den Gebäudesektor stellen die Expert:innen fest, dass die Realisierung der CO2-Minderung in Höhe von 137 Megatonnen CO2 Äquivalenten erreichbar sei,allerdings nur in einer weiten Auslegung dieses Kriteriums. Von 2022 bis 2027 gebe es noch Überschreitungen des Klimaschutzgesetzes, welche aber ab 2028 durch Unterschreitungen wieder ausgeglichen werden können. Die entstandene Emissionslücke würde, so der Bericht, zum Jahr 2030 ausgeglichen.

Der Verkehrssektor erreicht hingegen die Anforderungen des Sofortprogramms nicht. „Das Sofortprogramm für den Verkehrssektor spart nach Angaben des Verkehrsministeriums nur 14 Megatonnen an Treibhausgas Emissionen ein, sodass sich rechnerisch immer noch eine Erfüllungslücke von 261 Megatonnen bis 2030 ergibt“, stellt Brigitte Knopf, stellvertretende Vorsitzende des Expertenrats, fest.

Der Expertenrat gibt darüber hinaus zu bedenken, dass die Anwendung des Bundesklimaschutzgesetzes noch immer eine Herausforderung darstellt. Eine Klärung offener Fragen und der genauen Auslegung ist seitens des ERK essenziell. Die Wissenschaftler:innen fordern die Bundesregierung dazu auf, vor der nächsten Prüfung diese Punkte zu klären.