Allgemeine Fragen zum Studium
Inhaltsverzeichnis
Vor dem Studium / für Studieninteressierte
1. Ich würde gerne an der WiSo-Fakultät studieren. Welche Fristen gibt es und wie funktioniert das Bewerbungsverfahren?
Bachelor
Die Bewerbung zum 1. Fachsemester für die Bachelorstudiengänge wird über das Studierendensekretariat der Universität zu Köln geregelt und erfolgt online, sofern Sie als Bildungsinländer*in gelten. Bitte informieren Sie sich auf der Homepage des Studierendensekretariats über das Bewerbungsverfahren. Beachten Sie bitte die Bewerbungsfristen zum ersten Fachsemester:
- 15.01. für das Sommersemester (nur BWL und VWL) und
- 15.07. für das Wintersemester.
Wenn Sie einen Platz bekommen und diesen in KLIPS 2.0 angenommen haben, können Sie sich im Studierendensekretariat einschreiben. Die NC-Verfahrensergebnisse der vergangenen Semester können Sie hier einsehen.
Sollten Sie nicht als Bildungsinländer*in gelten, erfolgt die Bewerbung über uni-assist und das International Office. Darüber zugelassene Bachelor-Erstsemester müssen vor dem Start des Studiums das einsemestrige Programm "Studienstart International" verpflichtend durchlaufen.
Master
Masterstudiengänge starten zum 1. Fachsemester an der Wiso-Fakultät nur zum Wintersemester. Die Bewerbung erfolgt online über KLIPS. Die Bewerbungsfristen variieren hinsichtlich der Studiengänge. Genauere Informationen zum Bewerbungsverfahren sowie einzureichende Unterlagen entnehmen Sie bitte unseren Seite zum Masterbewerbungsverfahren.
2. Welche (grundständigen) Bachelorstudiengänge können an der WiSo-Fakultät studiert werden?
An der Wiso-Fakultät der Universität zu Köln können momentan sieben Bachelorstudiengänge studiert werden:
- Betriebswirtschaftslehre
- Volkswirtschaftslehre
- Management, Economics and Social Sciences
- Sozialwissenschaften
- Gesundheitsökonomie
- Wirtschaftsinformatik
- Lehramt Berufskolleg
Alle diese Bachelorstudiengänge (außer Lehramt BK) sind Bachelor of Science-Studiengänge und sogenannte 1-Fach-Bachelor. D.h. Sie können nicht mit anderen Studiengängen der Uni Köln kombiniert werden. Neben den Fachstudiengängen bieten wir außerdem das Bachelor of Arts-Programm "Lehramt Berufskolleg" an. Hier studieren Sie das Unterrichtsfach "Wirtschaftswissenschaften" in Kombination mit einem anderen Unterrichtsfach, welches nicht an der WiSo-Fakultät angesiedelt ist.
Nur die Bachelorstudiengänge Betriebs- und Volkswirtschaftslehre werden zum Winter- und Sommersemester angeboten, alle übrigen Bachelorstudiengänge starten nur zum Wintersemester.
Die Philosophische Fakultät bietet folgende Verbundstudiengänge an, die ein wirtschafts- und sozialwissenschaftliches Wahlpflichtfach umfassen, welches dann an der WiSo-Fakultät verortet ist:
- Medienwissenschaften
- Regionalstudien China
- Regionalstudien Ost- und Mitteleuropa
- Regionalstudien Lateinamerika
Zudem gibt es noch einige andere Studiengänge, in denen in verschiedenem Umfang Leistungen in Neben- oder Ergänzungsfächern an der WiSo-Fakultät studiert werden dürfen.
An der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät sind das:
- Mathematik und Wirtschaftsmathe (Nebenfächer Wirtschaftswissenschaften oder VWL)
- Geographie (Nebenfächer BWL, VWL oder SOWI)
An der Humanwissenschaftlichen Fakultät ist das der Studiengang:
- Psychologie (Interdisziplinäre Vernetzung BWL oder VWL oder Sozialwissenschaften)
3. Welche Masterstudiengänge können an der WiSo-Fakultät studiert werden?
Folgenden Masterstudiengänge werden an der WiSo-Fakultät angeboten:
- Business Administration (mit 5 verschiedenen Spezialisierungen)
- International Management (CEMS MIM)
- Business Analytics and Econometrics
- Economics
- Economic Research
- Politikwissenschaft
- Sociology: Social Research
- Sociology: Social and Economic Psychology
- Gesundheitsökonomie
- Information Systems
- Wirtschaftspädagogik (M.Ed.)
Beim Masterstudiengang Politikwissenschaft handelt es sich um einen Master of Arts, beim Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik mit zwei Ausrichtungen um einen Master of Education/Master of Science. Die anderen Masterstudiengänge sind Master of Science. Nähere Informationen zu den einzelnen Studiengängen finden Sie auf unseren Internetseiten.
4. Wieviel kostet ein Studium an der Universität zu Köln?
Studiengebühren gibt es an der Universität zu Köln nicht, dafür wird pro Semester ein Semesterbeitrag fällig. Im Semesterbeitrag enthalten ist u.a. das NRW-Semesterticket, mit dem Sie in ganz Nordrhein-Westfalen den öffentlichen Personennahverkehr nutzen können. Nicht enthalten sind hier Kosten zum Lebensunterhalt, Verpflegung in der Mensa oder Lernmaterialien. Eine Orientierung zu weiteren Kosten finden Sie u.a. hier.
5. Was zeichnet das Studium an der Wiso Fakultät aus?
Ein Studium an der WiSo-Fakultät der Universität zu Köln stellt eine hervorragende Ausgangsbasis für Ihre weiteren professionellen und persönlichen Pläne dar. Mit ca. 9.000 Studierenden und einer Vielzahl an Professuren und wissenschaftlichen Mitarbeitern ist die Fakultät eine der wissenschaftlich renommiertesten Fakultäten für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften in Europa.
Entscheidende Rankings bewerten die Qualität von Forschung und Lehre an Hochschulen und der Fakultätsentwicklung anhand verschiedener Kriterien. Die WiSo-Fakultät freut sich, ihre Position in vielen renommierten Rankings behaupten und in einigen Fällen ausbauen zu können.
Die Verbindung von Forschung und Lehre, Theorie und Praxis, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften begründet unser Leitbild: „Today's ideas. Tomorrow's impact". Innerhalb Ihres Studiums erarbeiten Sie mit Hilfe moderner Analysemethoden und Modelle neue Lösungsansätze für relevante wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Zukunftsfragen.
Köln ist nicht nur als Studienort eine attraktive Stadt. Sie ist weit über den Karneval hinaus für ihre vielfältige Kulturszene bekannt und stellt zusammen mit dem Umland einen der bedeutendsten Wirtschaftsstandorte in Deutschland dar.
Wenn Sie schon mal studiert haben
1. Kann ich an der WiSo-Fakultät ein Studium aufnehmen, wenn ich einen gleichwertigen Studiengang bzw. eine dort verortete Prüfung endgültig nicht bestanden habe?
Pauschal lässt sich nicht beantworten, ob Sie nach dem Verlust des Prüfungsanspruches das Studium bei uns fortsetzen können. Grundsätzlich enthält unsere Prüfungsordnung einen Passus, welcher besagt, dass ein Studium bei uns ausgeschlossen ist, wenn in einem vergleichbaren Studiengang und/oder Modul der Prüfungsanspruch verloren wurde bzw. der Studiengang oder das Modul als endgültig nicht bestanden gilt. Ob dies auf Ihren Bachelor zutrifft, muss im Einzelfall durch das Prüfungsamt geklärt werden.
Bitte wenden Sie sich am besten per Mail an den WiSo Student Service Point. Die WiSo-Studienberater:innen helfen Ihnen dann gerne weiter.
2. Ich habe meinen Studiengang gewechselt, muss/kann ich mir etwas anrechnen lassen?
Ausführliche Informationen zur Anrechnung von bereits absolvierten Leistungen finden Sie auf dieser Website. Vor der Bewerbung und Einschreibung kann leider keine Auskunft darüber gegeben werden, ob Leistungen anrechenbar sind oder nicht. Nachdem Sie eingeschrieben sind, können Sie einen abschließenden Antrag auf Anrechnung über unser WiSo-Anrechnungstool stellen. Eine Anleitung und weitere Informationen finden Sie hier. Der Anrechnungsantrag sollte direkt zu Beginn des Studiums gestellt werden.
Sollten Sie zuvor bereits einen WiSo-Studiengang studiert haben und nun intern zu einem anderen WiSo-Studiengang wechseln, gelten diese Regelungen.
Fragen im Studium
1. Sind Pflichtpraktika an der Wiso-Fakultät vorgesehen?
Pflichtpraktika, die anhand der Prüfungsordnung festgeschrieben sind und zwingend absolviert werden müssen, sind in den Bachelor- und Masterstudiengängen der WiSo-Fakultät nicht vorgesehen (Ausnahme: M.Sc. International Management). Als Ergänzung des Studiums werden jedoch von Lehrveranstaltungen unabhängige Praktika empfohlen, die eine Anschauung der für den gewählten Studiengang bedeutsamen Praxis vermitteln. Zu diesem Zweck stellen die Studienberater*innen im WiSo Student Service Point bei Bedarf für Bewerbungen eine Praktikumsförderlichkeitsbescheinigung aus.
2. Wie beantrage ich ein Urlaubssemester?
Wer aus wichtigem Grund sein Studium unterbrechen will oder muss, kann beim Studierendensekretariat einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Die Gründe für die Studienunterbrechung müssen entweder studienbezogen sein, oder sie müssen die Weiterführung eines ordnungsgemäßen Studiums gemäß den Vorgaben der Einschreibungsordnung der Universität zu Köln verhindern. Deatillierte Informationen bietet dazu das Studierendensekretariat auf dieser Homepage. Für das Sommersemester kann die Beurlaubung bis spätestens 31. März (Ausschlussfrist), für das Wintersemester bis spätestens 30. September (Ausschlussfrist) beantragt werden. Das Antragsformular finden Sie hier.
Wenn Sie ein Urlaubssemester aufgrund eines Praktikums beantragen möchten, benötigen Sie dazu eine Unterschrift der WiSo-Fakultät. Zudem sind vorab zur Überprüfung weitere Dokumente im WiSo Student Service Point einzureichen. Beachten Sie daher bitte die Voraussetzungen zur Beantragung eines Urlaubssemesters. Alle Informationen finden Sie auch auf unserer Informationsseite zur Beurlaubung aufgrund eines Praktikums.
Während eines Urlaubssemesters werden die Fachsemester nicht weitergezählt, aber man darf auch keine Prüfungen absolvieren. Ob ein Urlaubssemester für Sie sinnvoll ist oder nicht, müssen Sie im individuellen Fall entscheiden. Gerne beraten wir Sie dabei. Die Fachsememester werden allerdings nicht auf Ihrem Zeugnis ausgewiesen.
Noch ein Hinweis: Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, im ersten Fachsemester eine Beurlaubung zu beantragen. Ausnahme bilden laut Einschreibeordnung der Universität zu Köln im ersten Mastersemester ein Auslandsstudium oder Auslandspraktikum.
3. Welche Englischkenntnisse muss ich bei der Bewerbung für das Auslandssemester nachweisen?
Im STAP Bachelor und STAP Master Application Manual des Zentrums für Internationale Beziehungen finden Sie eine Auflistung aller Zertifikate, die im Rahmen der Bewerbung für Ihr Auslandssemester eingereicht werden können. In der Regel muss hier ein Niveau von B2 (CEFR) nachgewiesen werden.
Für Masterstudierende bedeutet dies, dass Sie sich bei Interesse bereits kurz nach Studienstart für das Auslandssemester bewerben und dort einen der akzeptierten Englischnachweise einreichen müssen. Alle weiteren Informationen zum Auslandssemester finden Sie auf dieser Website.
Beendigung des Studiums
1. Wann erhalte ich mein Zeugnis?
Verleihung bei der Examensfeier
Das endgültige Zeugnis sowie die Bachelor- oder Masterurkunde werden nur auf der zweimal jährlich von der Fakultät ausgerichteten Examensfeier ausgegeben. Bachelor- und Masterabsolvent:innen erhalten sowohl ein Transcript of Records, auf dem alle einzelnen Prüfungsleistungen, Modulnamen und -noten aufgeführt sind als auch ein Diploma Supplement. Letzteres enthält u.a. Informationen zum deutschen Hochschul- und Notensystem sowie dem Status der Qualifizierung der Absolvent*innen. Die Feier findet in der Regel im Juni/Juli bzw. November/Januar eines Jahres statt.
Die vorläufige Studienabschlussbescheinigung, welche Ihnen automatisch innerhalb von 2-3 Wochen nach Erhalt des letzten, bestandenen Prüfungsergebnisses vom WiSo-Prüfungsamt postalisch zugeschickt wird, enthält eine Angabe darüber, bei welcher Abschlussfeier Sie Ihr Zeugnis erhalten können.
Abhloung des Zeugnisses im WiSSPo
Sofern Sie an der jeweiligen Feier nicht teilnehmen können oder möchten, können Sie ab dem ersten, darauffolgenden Werktag die Unterlagen während der Öffnungszeiten am Empfang des WiSo Student Service Point abholen. Sofern Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen möchten, beachten Sie bitte, dass diese Person eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht vorlegt.
Postalische Zusendung des Zeugnisses
Grundsätzlich besteht ab diesem Zeitpunkt auch die Möglichkeit, Zeugnis und Urkunde per Briefpost zugesandt zu bekommen. Bitte beachten Sie aber, dass Zeugnis und Urkunde nur einmal ausgestellt werden können. Gehen diese auf dem Postweg verloren oder werden sie beschädigt, kann kein weiteres Exemplar ausgestellt werden. Sofern Sie trotzdem eine postalische Zustellung wünschen, können Sie ab dem ersten Werktag nach der jeweiligen Abschlussfeier einen schriftlichen Antrag im WiSo-Prüfungsamt stellen. Den Antrag reichen Sie am besten per Mail über das Online-Formular des WiSSPo ein.
2. Welche Gründe kann es für eine Exmatrikulation geben?
Es kann verschiedene Gründe für die Exmatrikulation geben:
- Beendigen des Studiums nach abgeschlossener Prüfung
- Hochschulwechsel
- Aufgabe oder Unterbrechung des Studiums
- Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden
- Sonstige Gründe
Exmatrikulation mit Ablauf des Semesters
Wer die Universität zu Köln verlassen will, sollte im Studierendensekretariat einen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Die Exmatrikulation wird zum Ende des Semesters (für das Sommersemester zum 30.09. und für das Wintersemester zum 31.03.) wirksam. Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag auf Exmatrikulation im Studierendensekretariat ein - Sie erhalten dann eine Exmatrikulationsbescheinigung, die Sie in KLIPS runterladen können.
Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung
Eine Exmatrikulation kann bei Vorlage des Antrages sowie Rückgabe der UCCard auch mit sofortiger Wirkung erfolgen. Reichen Sie dazu bitte den ausgefüllten Antrag auf Exmatrikulation im Studierendensekretariat ein (s. oben).
Erstattung des Semesterbeitrags
Wenn die Rückmeldung zum Folgesemester bereits erfolgt ist, ist eine Erstattung des Semesterbeitrages nur möglich, wenn die Exmatrikulation vor Semesterbeginn (im Sommersemester bis zum 30. September bzw. im Wintersemester bis zum 31. März, Ausschlussfristen) eingereicht wurde. Bei Eingang des Antrags auf Exmatrikulation nach Semesterbeginn kann in bestimmten Fällen eine Erstattung des Anteils des Studierenden-Tickets über den Härtefallausschuss beim AStA erfolgen. Hierzu stellen Sie dort direkt einen Härtefallantrag.
Exmatrikulation nach letzter Prüfungsleistung
Wer in einem laufenden Semester die letzte Prüfungsleistung (z.B. Abgabe der Abschlussarbeit oder letzte schriftliche/mündliche Prüfung) ablegt, muss sich für das folgende Semester nicht mehr zurückmelden.
Falls Sie eine Prüfung im laufenden Semester nicht bestehen und die Wiederholung im kommenden Semester liegt, werden Sie, nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung vom Prüfungsamt, im Semester nach Ihrer Exmatrikulation noch zurückgemeldet, auch dann, wenn die Rückmeldefristen bereits abgelaufen sind.
Sofern Sie Ihr Abschlusszeugnis erst im darauffolgenden Semester erhalten (s. Frage "Wann erhalte ich mein Zeugnis?"), können Sie sich für das kommende Semester zurückmelden und noch das ganze Semester eingeschrieben bleiben. Die Rückmeldung ist jedoch keine Voraussetzung für den Erhalt Ihrer Abschlussurkunde.
3. Wie kann ich nach meinem Abschluss in Verbindung mit meiner Fakultät bleiben?
Das WiSoAlumni-Management bietet Ihnen die Möglichkeit, auch nach erfolgreichem Abschluss Ihres Studiums an der WiSo-Fakultät weiterhin in Kontakt zu bleiben und sich zu vernetzen. Dies schafft einen spannenden Austausch und mitunter auch tolle, berufliche Perspektiven. Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Schauen Sie doch auf der Seite der WiSo-Alumni einmal vorbei. Wir freuen uns, dass Sie auch nach Ihrem Abschluss der WiSo-Fakutät weiterhin verbunden bleiben.